Kann ich das Auto von meinem Vater fahren auch wenn ich bei der KFZ Versicherung nicht eingetragen bin?
Folgendes:
Ich habe grade angerufen und nachgefragt wegen der KFZ versicherung dass ich bei dem Auto von meinem Vater eingetragen werde. Das Problem ist eben der Preis. Es würde 600€ extra kosten nur um mich eintragen zu lassen.
Ich selber habe jetzt nicht so die Lust dazu auto zu fahren. Ich würde es nur nutzen um von A nach B zu kommen und da mein Vater irgendwann sowieso arbeiten geht, hat er das auto und ich kann dann nicht mehr fahren. Und weil ich ein Fahranfänger bin und meine Eltern mir nicht trauen alleine auto zu fahren, habe ich auch echt keine lust zu fahren weil mein Vater öfters am labern ist. Die Aussage "Ich lerne alleine besser" gibts bei denen nicht.
Nun die 600€ extra im Jahr würden sich daher nicht lohnen, aber auf der anderen Seite könnte ich erst frühstens in 2 Jahren (wenn ich eine Ausbildung beginne) ein eigenes Auto kaufen. Und ich denke wenn man als Fahranfänger 2 jahre lang nicht fährt, dann ist man von den Fahrkenntnisse wieder bei null.
Meine Frage ist jetzt, darf ich trotzdem mit dem Auto von meinem Vater in den Straßenverkehr? Oder ist es für mich komplett verboten?
7 Antworten
Es kommt auf Dein Alter an, bist Du unter 23 Jahre alt, sollte die Versicherung Deines Vaters das beinhalten und Du nur das spezielle Auto mitbenutzen. Danach ist es egal, wer das Auto fährt, wenn der Eigentümer das Auto normal versichert hat, also die Autohaftpflicht muß bestehen, fahren kann jeder mit Erlaubnis des Eigentümers, wenn er einen Führerschein besitzt. Auch muß der Halter des Autos nicht der Versicherer sein, so ist es bei mir, ich bin Halter, meine Tochter auf mein Auto versichert.
"Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss die Haftpflicht in jedem Fall die Schäden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen, wenn es zum Unfall kam. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein fremder Fahrer das Auto geführt hat. Wichtig ist nur, dass der Beitrag regelmäßig bezahlt worden ist. Es ist aber möglich, dass Sie eine Nachzahlungsaufforderung erhalten und eine Strafzahlung leisten müssen.
Wollen Sie also Ihr Fahrzeug verleihen, sollten Sie sich oder Ihre Kfz-Versicherung fragen: Wer darf überhaupt mit meinem Auto fahren? Gehört der Verwandte oder der Freund nicht zum versicherten Personenkreis, ist es häufig aber kein Problem, diesen nachträglich anzumelden. Entweder können Sie die Versicherung insgesamt erweitern, indem Sie den fremden Fahrer registrieren lassen oder Sie können eine Ausnahmegenehmigung einholen."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/wer-darf-mein-auto-fahren/
Rechtlich ist es absolut zulässig, sofern das Fahrzeug zugelassen ist, Du die entsprechende Fahrerlaubnis besitzst, Fahrtüchtigkeit bist und die Erlaubnis Deines Vaters hast (!).
Versicherungstechnisch siehts anders aus:
Bei einem Unfall würde zwar die Haftpflichtversicherung für die Fremdschäden haften müssen, allerdings Deinem Vater die vertraglich vereinbarte "Strafe" (zB eine Jahresprämie) auferlegen und den Vertrag so einstufen, als wenn Du von vornherein mit versichert gewesen wärst - die Differenz der Prämie entsprechend nachfordern.
Kasko- und Vollkasleistungen hängen von der jeweiligen Versicherung ab, werden aber in aller Regel ausgeschlossen.
Wenn du in einem Notfall einmal als Fahrer einspringen musst, ist das OK.
Aber wenn du das Fahrzeug regelmäßig (mit) fahren willst, muss das dem Versicherer mitgeteilt werden.
Darauf wird auch im Antrag hingewiesen. Zuwiderhandlungen sind eine Obliegenheitsverletzung und können zur Kündigung des Vertrages führen.
Meine Frage ist jetzt, darf ich trotzdem mit dem Auto von meinem Vater in den Straßenverkehr?
Ja, da nicht der Fahrer, sondern das Auto versichert ist.
Oder ist es für mich komplett verboten?
Nein, es sei denn, Dein Vater verbietet es Dir.