Darf der Kassenwart die Klassenkasse auflösen ohne zu informieren und ohne Auskunft?
Der Kassenwart der Klassenkasse hat zum Ende der 4. Klasse das Klassenkonto aufgelöst ohne uns Eltern darüber in Kenntnis zu setzen. Wir haben auch bis heute keine Endabrechnung erhalten und wissen nicht wie der Saldo zum Zeitpunkt des Auflösens gewesen ist. Muss der Kassenwart detailierte Aukunft erteilen?
3 Antworten
Ich denke mal das kommt auf die Absprache bzw. schriftliche Vereinbarung beim erstellen der Klassenkasse an. Normalerweise sollten sie ein Anrecht darauf haben, sowohl informiert zu werden wenn sich Änderungen ergeben und wie hoch zumindest ihr Anteil am Abschluss Saldo ist..
Wenn es mit dem Kassenwart der Klassenkasse ein Problem gib, sollten sie sich an die Schule wenden. Wenn es ein Schüler ist ebenfalls und dann an die Eltern. Es währe von Vorteil wenn sie belege über ihre Einzahlungen haben um ihr recht auf mögliche Rückzahlungen leichter durchzusetzen.
sicherlich war am ende der grundschulzeit kein grosser betrag mehr vorhanden,weil die klasse ja nicht einheitlich weiter geführt wird,aber natürlich muss der kassenwart ein lückenloses kassenbuch führen,was dann auch durch zu bestimmende rechnungsprüfer stichprobenmässig kontrolliert wird. du solltest den klassenpflegschaftsvorsitzenden ansprechen.
Natürlich muss er eine Endabrechnung erstellen. Ich bin selbst Kassenwart und habe mir dazu ein Excell-Programm zur Führung und Verwaltung geschrieben. Dort sind alle Buchungen pro Schüler aufgeführt und die Eltern bekommen in regelmäßigen Abständen auch einen Klassenkontoauszug für ihr Kind.