Was kann ich tun, wenn Nachbar immer wieder vor Garage parkt?

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Wenn er dich bei der EINFAHRT in die Garage behindert, kannst du rechtlich nichts machen. Wenn er dich bei der AUSFAHRT aus deiner Garage behindert, kannst du ihn abschleppen lassen. Wenn du mehrere Male mündlich und/oder schriftlich darum gebeten hast, die Garegenzu- und ausfahrt freizulassen, würde ich, wenn der Nachbar dich beim ausfahren behindert, die Polizei rufen. Die lassen dann für dich abschleppen. Keinesfalls auf eigene Faust den Abschlepper holen.

Nochmals energisch daruaf aufmerksam machen und gleichzeit ankündigen, dass sie den Wagen beim nächsten mal abschleppen lassen. Soviel ich weiß, ist man dann dazu berechtigt, wenn man selbst nicht aus der Ausfahrt raus kommt. Nicht wenn es nur mit viel Geduld nicht geht. Am besten, kurz bei einer Polizeiwache anrufen (Achtung nicht über die notrufnummer) und kurz nachfragen.

Frag ihn doch mal, ob du jetzt auch vor seiner Garage parken darfst bzw. ihr vielleicht besser die Garagen tauscht. Denn scheinbar gefällt ihm deine Garage besser.

Genau, ein Schild rauf machen - Ausfahrt freihhalten - oder so, und wenn er sich nicht daran haltet, lasst ihn abschleppen.

tradaix  24.06.2010, 15:14

Wobei der Auftraggeber fürs Abschleppen in Vorleistung gehen und die Kosten eventuell einklagen muss.

Tippse  24.06.2010, 15:16
@tradaix

Naja, die Abschleppkosten sind günstiger, als wenn man ihn gleich verklagt... und wenn der Nachbar dann den Ärger hat mit der Wiederbeschaffung seines Wagens, wird er es sich das nächste Mal überlegen!

Randberlinerin  25.06.2010, 10:29
@tradaix

Genau, dann ist der Wagen zwar weg, aber Dein Geld auch erst einmal! Und das wiederzubekommen, wird vermutlich neues Geld kosten!

Könnt Ihr nicht so eine Parksperre instalieren... sieht man desöfteren, ist so ein Pfosten ca 80cm hoch aus Metall der umgelegt werden kann um drüber zu fahren ich hab keine Ahnung wie er korrekt bezeichnet wird bekommt man aber im grösseren Baumärkten...abschleppen lassen könnt Ihr Ihn schon, allerdings nur auf Eure Kosten ...die Ihr dann wieder bei Ihm einklagen müsst.