Muß ich Lärm durch Ladengeschäft unter der Wohnung dulden?
Es ist ein ruhiges, privates Haus mit 4 Mietparteien und einem Ladengeschäft. Der Besitzer des Hauses hat das Ladengeschäft seit dem 1.10.09 neu vermietet. Jetzt ist es ein Lebensmittelgeschäft. Leider fehlen schallschluckende Elemente und das Haus ist sehr hellhörig. In meiner darüber liegenden Wohnung höre ich jeden Schritt der Ladeninhaberin-und das sind verdammt viele am Tag- sowie jedes Verkaufsgespräch. Warenlieferungen erfolgten bisher 1x pro Woche, von 23.00 Uhr - 24.00 Uhr und von 05.00 Uhr - 07.00Uhr . Kann ich von meinem Vermieter fordern, Abhilfe zu schaffen oder bleibt mir nur der Auszug? Welche Rechte habe ich?
6 Antworten
Sie können dem Vermieter die Störung anzeigen und ihn auffordern durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und ihm für den Fall des Unterlassens eine angemessene Kürzung der Miete androhen. Hilft das nichts und Sie fühlen sich auch bei gekürzter Miete weiterhin gestört, dann bleibt Ihnen nur der Umzug in eine ruhige Wohnung ohen Lärmemission von anderer Seite.
trag mal beim gewerbeamt vor, welche immissionen durch den gewerbebetrieb verursacht sind und erfrage ob hier entsprechende auflagen erfolgt sind.
ansonsten bleibt dir die mietminderung, aber bitte schriftlich mit ankündigung zum übernächsten ersten, dann auch rückwirkend. bitte im % satz zurückhaltend sein, der ist letztlich immer strittig.
er hält sich nicht an die gestztlichen ruhezeiten die sind von 22 uhr bis 7 uhr also mieterschutzbund einschalten. mietminderrung.
Dir war bei Anmietung deiner Wohnung bekannt, dass darunter ein Laden betrieben wird. Also warst du mit diesen Verhältnissen bzw. Eigenschaften vertraut und einverstanden. Demzufolge kannst du jetzt deshalb keine Mietminderung geltend machen. Was bleibt, wäre eine andere Wohnung zu suchen. Leider ist die Rechtslage so, was dich natürlich nicht freuen wird.
mieterbund anrufen und nachfragen.
wobei die lieferzeiten echt etwas hart sind.