Darf ich als Selbstständiger nebenbei arbeiten?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Selbstständigkeit. Wenn ich einen Betrieb eröffne und dieser in der Anfangsphase noch nicht so gut läuft, ist es mir dann erlaubt, nebenbei zu arbeiten z. B. als Taxifahrer? Und welche Steuern muss ich dann von meinem Verdienst abführen bzw. bin ich dann sozialversicherungspflichtig?
Was muss der Chef an mich oder den Staat zahlen?
Vielen Dank für eure Antworten!
MfG poisl
7 Antworten
Am besten kann dir das ein Steuerberater erklären. Ein bißchen darfst du auf jedenfall nebenbei verdienen, aber man muß dann schauen wegen Kleinunternehmerregelung und Hauptgewerbe. Es ist auch abhängig davon womit du dich Selbsständig machen kannst. Aber in der Gründerphase ist es definitiv erlaubt einen Nebenjob auszuüben. Nur wie gesagt der Steuerberater kennt sich damit am besten aus.
Ein beherrschender Gesellschaftergeschäftsführer, der nebenbei einen davon unabhängigen YouTube Channel betreibt, am Wochende als Live-Musiker entgeltlich auftritt, einen Bauernhof und Mietwohnungen besitzt sowie ein Teil seines Geldes am Kapitalmarkt angelegt hat und vielleicht noch eine private Rente ausgezahlt bekommt, hat tatsächlich aus allen 7 Eikunftsarten Einkommen.
Als Selbständiger entscheidest Du selbst.
Als Angestellter einer Firma bist Du in der Situation eine Höchststundenzahl am Tag von 10 Stunden nicht zu überschreiten, dass bedeutet auch bei weitern Nebenjobs und Selbständigkeit.
Deinem Chef droht sogar ein Bußgeld, wenn er es toleriert.
Eine Selbständigkeit, wo Du Aufgaben auslagert, die Mitarbeiter tun können oder Externe machen Deine Buchhaltung, Versand etc. ...
wäre dann möglichweise unschädlich, weil Dein Stundenaufwand sehr gering ist.
Gut erklären, wie Selbständige es umsetzen kann Faltin.
Ob du neben deiner selbstständigen Tätigkeit als Angestellter arbeiten darfst, eigentlich nur von deinem Arbeitgeber respektive von deinem Arbeitsvertrag abhängig ist. Sprich ob dieser das duldet. Alles andere sind steuerrechtliche Belange, die du bei deinem Finanzberater erfragen solltest.
Ich betreibe seit über 10 Jahren ein eigenes Gewerbe. Parallel besteht seit knapp zwei Jahren ein Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit, 36Std./Woche) bei einem großen deutschen Automobilzulieferer. In meiner Steuererklärung lediglich die Einnahmen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit (Anlage G) angebe. Thats it! ;)
Sozialabgaben werden ganz normal von meinem Arbeitgeber abgeführt.
LG medmonk
Ja, kleiner Fehler meinerseits. Schon nen etwas länger auf den Beinen und der Whiskey sich auch nicht wirkungslos entfaltet. ;)
Sorry, was für eine Antwort....Whisky ist doch Dein Problem und interessiert hier niemanden
- Die Antwort war auch nicht an dich gerichtet
- Ob es dich interessiert oder nicht, mich nicht interessiert
- Humor allen Anschein nach ausverkauft
- Prost!
Anders ausgedrückt, nicht immer jedes Wort auf die Goldwaage legen. ;)
viele Rentner und Leistungsbezieher können neben dem Einkommen auch was verdienen gehen. viele haben 2 bis 4 Nebenjobs. und das wird wie ein Hauptberuf besteuert.
Ich kenne Leute die Arbeiten bei VW und am Wochenende gehen die in clups Kellnern die sagen ist genau wie Freizeit mit Freunden in der Disco sein nur das die dabei Geldverdienen und trotzdem haben die dabei bezahlten spaß.
ist es mir dann erlaubt, nebenbei zu arbeiten
Sure.
Und welche Steuern muss ich dann von meinem Verdienst abführen
Einkommensteuern. In der Selbständigkeit können ferner Umsatz- und Gewerbesteuer früher oder später interessant sein.
Was muss der Chef an mich oder den Staat zahlen?
Bei einem Angestelltenverhältnis muss der Chef dir ein Gehalt bezahlen und Sozialabgaben und Steuern abführen.
Bei Selbstständiger Tätigkeit wird der Gewinn angesetzt und nicht die Einnahmen