Selbstständigkeit! Kann ich meinen Partner einstellen ohne das er Lohnsteuern zahlen muss?
Hallo ihr fleißigen Helfer,Ich habe mal eine bzw. mehrere Fragen.
Die Sache ist die:Mein Partner arbeitet momentan als Angestellter im Bereich Anlagenmontage und Maschienenbedinung. Jetzt haben wir entschlossen uns in der Branche selbstständig zu machen. Da mein Partner aber in der privaten Verbraucherinsolvenz ist, überlegen wir nun wie wir das am Besten und für uns am gewinnbringensten machen können.Meine Idee ist folgende:Ich mache mich selbstständig und stelle meinen Partner (Lstk 1, Kifb 1,0) dann an. Möchte ihn aber nur ein Festgehalt zahlen, so zwischen 600 und 800 €, damit er weder Lohnsteuern zahlen muss und auch nicht weiter Pfändbar ist. Er würde dann wie jetzt auch weiter in dem Bereich arbeiten und ich könnte mich um den Schreibkram und unsere beiden gemeinsamen Kinder kümmern. Nebenbei kann ich selbst ja auch noch als Angestellte arbeiten gehen.
Jetzt meine Fragen:Wo liegt die Grenze, ab der man Lohnsteuern zahlen muss? Also wieviel dürfte ich max. zahlen?Ist unsere Idee, so wie ich sie eben beschrieben habe überhaupt rechtens?Und rechnet sich das, wenn ich meinen Mann anstelle, oder geht dabei zu viel Geld verloren?
Mir schwirren noch zig Fragen im Kopf herum aber das sind erstmal die wichtigsten, glaub ich.Danke schonmal !!!
6 Antworten
Dein Partner sollte sich mal bemühen, in der Insolvenz so viel Schulden wie möglich abzuzahlen. Schließlich haben die Gläubiger reichlich Schaden ! Da finde ich solche Scheinbeschäftigungen echt mies !
an HBResult:
Ich hoffe, Sie werden auch einmal in den Genuß der Privatinsolvenz kommen und zwar als Gäubiger. Dann werden Sie diese vom Gesetzgeber sanktionierten Machenschaften ganz bestimmt nicht mehr verharmlosen.
Man sollte vielleicht unterscheiden warum jemand in eine Insolvenz rutscht.Mein Partner ist unverschuldet (oder weil er dumm war), dank seiner Schwester da rein geraten. Die hat auf seinem Namen bestellt und bestellt und bestellt und nun sitzt er mit dem Mist alleine da und die feine Frau ist schön aus dem Schneider.
Könnt ihr jetzt denken was ihr wollt aber in seinem Fall finde ich das keinesweg´s unverschämmt!
So ein Quatsch ! Hätte er doch die Schwester anzeigen sollen. Oder die Sachen zurückschicken... Immer sind die Anderen schuld, nicht wahr !? Und nun rummauscheln, um sich vor der Schadensregulierung zu drücken. Toll !
Also, der Steuerfreibetrag liegt für unverheiratete bei 8.004 EUR im Jahre, aber bitte bedenke:
was Du Deinem Mitarbeiter NICHT zahlst, das verbleibt als GEWINN in Deinem Unternehmen und erhöht somit Deine Steuerlast
Dieses ganze Thema Gründung, Insolvenz, etc. ist doch etwas komplexer, sodass ich Euch empfehle, einen Steuerberater, Gründungsberater oder den Insolvenzverwalter zu konsultieren
Aber vorsicht: Wenn Dein Partner hinten rum mehr bekommt (egal, ob Geld- oder Sachwerte), dann sind hier gleich einige Straftatbestände erfüllt - also ganz sauber ist ein solches Vorgehen nicht
Hallo imilina,
Frage meinerseits vorab: liegt der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz bei € 1000,00/ Monat?
Das "Manipulieren" des tatsächlichen Einkommens ist kein Kavaliersdelikt.
Zu diesem Thema sollten Fragen nicht zugelassen werden. Die Antworten können u.U. als "Beihilfe" zu einer Straftat - oder mehreren - ausgelegt werden.
Hallo,1. fallen bis zu einem Gehalt von 800 bis 900 Euro keine Lohnsteuer an. (Warum soll er nicht in den Steuerbereich hereinkommen?)2. musst du auf jeden Fall Sozialversicherungsbeiträge abziehen (ca 20%) und mit deinem Arbeitgeberanteil (+ ca 20%) an die Krankenkasse abführen.3. Warum willst du unter der Pfändungsgrenze bleiben; diese liegt bei einem Netto von ca 950 Euro? Wenn der Partner aber tatsächlich mehr arbeitet, dann ist das Hinterziehung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Warum nicht real bezahlen und monatlich etwas abführen. Die Pfändungstabelle fängt ja nicht sofort hoch an, zumal er 2 unterhaltsberechtigte Kinder hat4. Wenn du dich selbständig machst, benötigst du auf jeden Fall einen steuerberater, der alle erforderlichen Arbeiten für dich erledigen kann und glaub mir, es sind noch viele viele weitere Sachverhalte zu klären und in Zukunft regelmäßige Lohnabrechnungen und Steueranmeldungen zu erledigen.5. Sobald du selbständig bist, muss du dich um eine private Krankenversicherung kümmern (am besten wegen der Kinder freiwillig Mitglied werden in einer gesetzlichen Krankenkassse). Solltest du auch noch zusätzlich arbeiten gehen auf Lohnsteuerkarte, dann bleibt es erst einmal bei der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings musst du dann dort angegen, dass du jetzt auch noch selbständig bist und regelmäßig darüber der Krankenkasse Rechenschaft abgeben, da denen dann je nach Gewinn zusätzliche Beträge zustehen. Besser nicht schleifen lassen, sonst häufen sich schnell Beträge zusammen.Viel Erfolg bei deinen Überlegungen, aber evtl. wäre bei solch wichtigen Entscheidungen die Ausgabe für eine Beratung beim sTeuerberater angebracht, ist jedenfalls meine Meinung, LGT
Moralisch mag ein solches Vorgehen bedenklich sein, aber doch mittlerweile üblich:
Viele Männer gründen ein Unternehmen, fahren es ganz bewußt gegen die Wand, gehen in die Regelinsolvenz - Ehe, Gütertrennung und die Frau gründet das gleiche Unternehmen neu und der Angetraute arbeitet eben ein bißchen mit.
Wie gesagt, moralisch sicher nicht sauber, aber absolut usus - liegt aber auch ein bißchen an unserem System, wenn Du hier einmal insolvent gehst, ist schluss mit lustig, in anderen Ländern bekommt man durchaus auch mal eine zweite Chance