Auto als Geschäftswagen von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich bin selbstständig und möchte demnächst ein Auto kaufen, welches ich als Geschäftswagen ansetzen möchte. Ich habe mich hier noch nicht so genau reingelesen. Mir geht es darum, ein Auto zu fahren und dies zu 100% (!) von der Steuer absetzen zu können. Für Privatfahrten stünde ein 'kleinerer' Wagen zur Verfügung, welchen ich natürlich normal bezahlen würde. Mir geht es um die folgende Frage:
Ist es theoretisch möglich ein großes/teures Auto zu 100% von der Steuer abzusetzen, wenn ich es in meiner eigenen Selbstständigkeit (oder eigenen Firma) als Geschäftswagen benutze? Ich benutze das Auto wie gesagt nicht für Privatfahrten.
Danke!
9 Antworten
Fahrtenbuch ....
allerdings wünsche ich dir viel Spaß, dem Finanzamt zu erklären, dass du sämtliche privaten Fahrten mit dem kleinen Fahrzeug absolvierst .......
Urlaub, Fahr zur Arbeit, in den Ikea fahren, abends mal was essen gehen nach der arbeit, nachm arbeiten zum sport fahren ... da bietet sich der große doch an wenn er eh vor der tür steht... denkt sich hier ein Finanzbeamter.
So lange man ein vernünftiges Fahrtenbuch führt kann ein Finanzbeamter da auch nicht viel machen. Wenn man nun für eine betrieblich veranlasste Fahrt in den Nachbarort, der 5 km entfernt ist, mal eben 30 km ansetzt wird er schwer. Die Finanzbeamten sind nicht mehr so blöd wie früher und haben einige Ideen um eine verschleierte Wahrheit klar zu bekommen.
von 100 Fahrtenbüchern, die vernünftig geschrieben sind, verwirft das Finanzamt mehr als 75 ........
Wenn du das Fahrzeug zu 100% betrieblich nutzt kannst du dies auch zu 100% als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Wichtig ist, dass du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führst um dies nachweisen zu können. Ansonsten wird die Finanzverwaltung auch eine private Nutzung unterstellen. Dies bedeutet, dass 1% des Bruttolistenpreises vom Auto als Privatentnahme berücksichtigt werden
Danke für Deine Antwort - "Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch"? - Gibt es hier Formvorschriften oder reicht auch eine einfach Google-Docs-Tabelle?
Das reicht nicht, weil diese sich nachträglich ändern lässt. Es geltenbdue allgemeinen formforschriften zur ordnungsgemäßen Buchführung
Es gibt im bürofachhandel vordrucke für fahrtenbücher (gebunden oder als Heft)
Ja klar geht das, wenn dein Fahrtenbuch richtig geschrieben ist und alles der Wahrheit entspricht.
Den "Zweitwagen" braucht es nicht wirklich
Nur seit das Finanzamt nicht mehr an den Osterhasen glaubt könnten die andere Meinung sein und sehr genau prüfen.
Einträge wie: 1080 km suche nach Kunden am MIttelmeer wird dir keiner abkaufn
Das ist natürlich klar. Danke für Deine Antwort. Wie sieht's aus, wenn ich bspw. für 2 Stunden einen Freund besuche, dafür insgesamt 80km fahre und während den 2 Stunden für 20 Minuten über etwas Geschäftliches spreche - bekommt man sowas beim Finanzamt als Geschäftsfahrt durch?
Ich mache 10 Euro Gewinn und gehen an weltreisender Tankschiffproduzent dann nicht. Wenn du 1000 Automaten bundesweit hast und 1 Mio machst schon.
Das ist wie dem Pizzabäcker der 1000kg Mehl absetzt und nur 10 Pizzen am Tag verkauft hatte.
Danke, macht Sinn.
Ich sammle immer die kostenlosen Messekarten die ich bekomme (die die man mit einem Tank erreichen kann, Aufpassen die Tankbelege verraten einen) und fahre dann dort hin ;-))
Ja das ist gar kein Thema. Nur wenn du es zuoft mit der gleichen Person machst, wird man hellhörig.
Wenn du es zuoft mit der selben Person "OHNE GEWINNE" machst !
Wie schon oft geschrieben wurde, kannst du das Fahrzeug nicht sofort in voller Höhe absetzen, sondern über die Abschreibung für 6 Jahre (Kaufpreis / 6 Jahre). Dieser Wertverlust wird dann berücksichtigt. Alle anderen Ausgaben wie Versicherung, Benzin und Steuern kannst du sofort berücksichtigen.
Sei Dir aber bewusst, dass Du ein wasserdichtes Fahrtenbuch führen musst und dieses am besten immer sofort nach der Fahrt zum Kunden ausfüllst. Bei der kleinsten Ungereimtheit wird dir ein Beamter dieses Fahrtenbuch in der Luft zerreißen. Die Googlen die Kilometer und stellen teils unscheinbare Fragen, deren Antwort dir zum Verhängnis werden kann.
Mal 2 Beispiele am Rande wie Prüfer teils vorgehen:
Erstes Beispiel:
Prüfer bei einer Fastfood-Kette, wie viele wissen gibt es dort 2 Steuersätze. 7% Steuern für die Speisen außen Haus und 19% für Speisen vor Ort. Diese Filiale hatte zu über 80% nur 7% Steuern auf ihren Umsatz gezahlt. Der Prüfer fand das natürlich sehr utopisch, dass nur 20% der Gäste im Laden selbst gegessen haben. Er ist dann auf die klevere Idee gekommen und hat sich die Bestellungen der Papiertüten raus gesucht, wenn 80% der Gäste ihr Essen mitgenommen haben müssten ja auch entsprechend Tüten bestellt worden sein. Es wurden natürlich extrem wenig Tüten bestellt, ensprechend wurde ein neuer Wert ermittelt und die Fastfood-Kette durfte ordentlich nachzahlen
Zweites Beispiel:
Prüfer beim Hufschmied vor Ort. Der Finanzbeamte hat sich mit den nötigen Unterlagen in ein bereitgestelltes Büro zurück gezogen. Nach einiger Zeit kam er mal raus und fragte den Chef wie viele Hufnägel so ein Pferd eigentlich benötigt, mit der Antwort von 4-6 hat er sich zufrieden ins Büro zurück gezogen. Die Prüfung für den Tag hat er dann beendet und kam am nächsten Tag wieder und wollte gern eine aktuelle Inventurliste des Lagerbestandes sehen. Mit dieser Liste hat er sich dann wieder zurück gezogen. Nach vielen Stunden hat er den Chef zu sich geholt und diesen folgenden Sachverhalt vorgelegt:
Herr ...... ich bitte Sie mir mal die Sache zu erklären, die ich nicht verstehe. Sie haben letztes Jahr so und so viele Nägel bestellt und bezahlt aber "behandelt" haben Sie nur so und so viele Tiere. Basierend auf Ihrer Aussage, dass ein Pferd 4-6 Nägel benötigt müssten jetzt noch DIESER Bestand an Nägeln da sein. Allerdings ist dieser Bestand um tausende unterschritten, wo sind bitte die anderen Nägel hin?
Das Ende vom Lied war dann, dass diese Nägel für Schwarzarbeiten verwendet wurden und das Finanzamt hat diverse Jahre wieder aufgewühlt. Naja, was soll ich sagen der Laden existiert nicht mehr da die ermittelte Steuerschuld nicht bezahlt werden konnte.
Die Buchführung war übrigens über jeden Zweifel erhaben, da konnte der Prüfer absolut nichts finden und das scheint ihn gewurmt zu haben. Es gibt keinen Betrieb OHNE Fehler sagte ihm seine Erfahrung und da hat er mal tiefer gegraben.
Aber wie gesagt, wenn Dein Fahrtenbuch gut geführt wird musst du Dir um nichts Sorgen machen, das waren nur mal 2 Beispiele von denen ich erfahren habe.
Sagen wir einmal so: wenn du als selbstständiger Hausmeister einen Lamborghini als Firmenwagen steuerlich geltend machen wolltest , das Finanzamt würde das anzweifeln.
Ergo, der Firmenwagen muss schon deiner Selbstständigkeit entsprechen.
Und den Kaufpreis kannst du nicht auf einmal als Ausgaben verbuchen. das Fahrzeug wird jährlich abgeschrieben, in dem Fall über 6 Jahre.
Die laufenden Kosten jedoch kannst du mtl. in deine Gewinn-Verlustrechnung eintragen.
Jedoch ist ein Fahrtenbuch zuführen.
Mein Tip: hole dir unbedingt einen Steuerberater mit ins Boot. Auch wenn der was kostet, du sparst am Ende Steuern. Und die Steuerberaterkosten wiederum kannst du als Betriebskosten in der Gewinn-Verlustrechnung verbuchen.
Naja, wenn es sich bei Privatfahrten nur um Klein-Kram, wie z.B. Einkaufen, in den Nachbarort fahren etc. handelt - Dann sollte das doch möglich sein?