Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?
Hallo Community,
folgende Sachlage:
Wir wohnen im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses und sind dort vor 2 Wochen frisch eingezogen. Im 1. Stock wohnt ein weiteres Paar. Zur Briefzustellung dient zur Zeit nur ein Briefschlitz in der Hauseingangstür. Ich möchte aber, dass unsere Post seperat zugestellt wird, sprich: Die Mitbewohner sollen 1) Nicht sehen welche Art von Post uns zugestellt wird (ist u.A. der Neffe des Vermieters und der soll nicht bei einer Rechnung gleich grundlos die Pünktlichkeit der nächsten Miete in Frage stellen) und 2) will ich nicht das Post wegkommt, ist nämlich schon geschehen, dass der Mitbwohner aus dem 1 Stock die Post mitgenommen hat und versehentlich eine Nachricht zur Paketzustellung (für uns) mit der Info dass das Paket beim Nachbarn ist, mit drunter gerutscht ist, und ich war natürlich tagelang auf der Suche nach dem Paket. Auch wenn es keine Absicht war, das soll eben unterbunden werden.
Leider habe ich keine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema im Netz gefunden. Darf ich nun auf eigene Kosten einen Briefkasten nur für uns anbringen? Habe natürlich versucht den Vermieter darauf anzusprechen, habe aber leider nur dessen Frau erreicht, welche gänzlich abgeneigt ist, da sie nicht will dass Löcher in die Fassade gebohrt werden. Ich glaube allerdings, dass Sie einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist und mich so abwimmeln wollte. Mit unserem Vermieter kann man denke ich über so etwas sprechen, aber natürlich möchte ich nicht nochmal anrufen und Gefahr laufen wieder mit der Frau sprechen zu müssen und auch nicht warten bis er mir irgenwann mal über den Weg läuft.
Vielen Dank für eure Tips und Auskünfte
9 Antworten
Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?
Ja, wenn Du folgendes gemacht hast:
Mangel
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen. __________________________________________________________________________
Es solllte aber bei einem Kauf eines Briekasten darauf geachtet werden, dasser zu den anderen Briefkästen, falls welche vorhanden sind, passt.
Und kein Luxusmodell.
MfG
Johnny
Der Vermieter muss Dir mit der Whg, einen Briefkasten zur Verfügung stellen!
Richtig,.
Wenn er es aber nicht man und eine gesetzte Frist verstrichen ist, macht man die Ersatzvornahme.
Imager hat Dir die richtige Antwort geliefert. Wenn Du die Zeit bis zur Anbringung durch den Vermieter überstehst, besteht zunächst auch kein weiterer Handlungsbedarf. Was aber, wenn nicht oder wenn der Vermieter sich weigert, einen Briefkasten anzubringen.
Natürlich kann er darauf bestehen, dass die Fassade nicht beschädigt wird. Stattdessen könnte man einen Pfosten einrammen oder eingraben und daran einen Briefkasten befestigen oder provisorisch an einem Zaun, sofern vorhanden. Möglichkeiten eben, die keine Schäden nach sich ziehen.
Geht das alles nicht und willst Du wegen Briefgeheimnis nicht bis dahin warten, miete Dir ein Postfach oder stelle einen Nachsendeantrag, also dass die Post für Dich vorüber gehend an anderer Adresse ausgeliefert wird. Die Kosten dafür kannst Du dann dem Vermieter in Rechnung stellen, wenn er seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen will.
Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.
http://www.mieterbund.de/index.php?id=342
Allerdings rate ich von eigenmächtiger Anbringung vorerst ab.
Mahne den fehlenden BK nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung beim Vermieter an.
Wenn er dem nicht nachkommt kannst Du einen BK anbringen lassen oder selbst anbringen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.
Selbstverständlich hast du einen Anspruch auf einen eigenen Briefkasten nach DIN Norm, der einen DIN C4-Umschlag aufnehmen kann. Und dem telefoniert man nicht hinterher, sondern setzt dem Vermieter zugangssicher (Einwurfeinschreiben) schrfitlich eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung:
"... als Vermieter trifft sie die Obliegenheit, geeignete Vorkehrungen für den Zugang mietvertraglich relevanter Erklärungen derart zu unterhalten, einen mit meinem Namen beschrifteten Briefkasten nach DIN-Norm zur Aufnahme von Sendungen im Format DIN C4 bereitzustellen.
Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens einen geeeigneten Briefkasten zu installieren, wobei Ihnen der Montageort, einheitliche Gestaltung zu vorhandenen Briefkästen und Beschriftung überlassen bleibt.
Nach fruchtlosem Fristverlauf werde ich allerdings selbst einen Breofkasten montieren und die Kosten mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen."
G imager761
Sicherlich hat jeder das Recht zu einem Briefkasten. Wird aber erst mal der Rechtsweg bestritten, dann ist es mit der "Ruhe" vorbei. Ich finde, man muss das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Der Vermieter muss Dir mit der Whg, einen Briefkasten zur Verfügung stellen!