Ärger mit Vermieter - kein eigener Briefkasten - Post verschwunden
Hallo Zusammen, ich versuch mal eine sehr lange Geschichte kurz zu fassen. Meine Eltern wohnen im gleichen Haus mit den Eigentümern. Nach sehr viel Ärger, den zu beschreiben jeden Text sprengen würde, haben meine Eltern nun die Kündigung wegen Eigenbedarf. Dieser ist auch nachweisbar und ich bin froh wenn die endlich da raus sind. Bis dahin müssen sie aber noch irgendwie mit den Vermietern auskommen. Es gibt nur einen Briefkasten in dem die Post für beide eingeworfen werden muss. Das war auch bisher kein Problem aber seltsamerweise fehlt jetzt Post. ( Rentenbescheid, Briefe vom Anwalt) Es lohnt sich kaum sich mit dem Vermieter jetzt dafür gerichtlich auseinander zu setzen, das würden meine Eltern auch nervlich gar nicht schaffen. Einen regulären Kontakt im dem man mit den Vermietern einfach mal spricht ist leider nicht mehr möglich.
Zur eigentlichen Frage: Muss der Vermieter genehmigen wenn man einen eigenen Briefkasten draussen anbringen will oder kann man den da einfach hinhängen? Ansonsten wird die Post nämlich jetzt per Nachsendeantrag zu mir umgeleitet. Ist kein Problem aber ja nicht Sinn der Sache. Bin Dankbar für jeden Tipp.
5 Antworten
Der Vermieter muss jedem Mieter einen eigenen Briefkasten zur Verfügung stellen (LG Mannheim, WM 76, 231; AG Mainz, WM 96, 701; AG Potsdam, WM 96, 760).
Gibt es keine Briefkästen im Haus, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, diesen Missstand zu beheben.
Der Briefkasten muss geeignet sein, Post im DIN-A4-Format aufzunehmen (LG Berlin, MM 90, 261).
Der Vermieter muss im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses ausnahmsweise keine Briefkästen anbringen, wenn jede Wohnung bereits über einen eigenen Briefkasten oder einen Türeinwurf verfügt (AG Flensburg, WM 96, 2159).
Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, darf der Mieter einen eigenen Briefkasten vor seiner Wohnungstür installieren, muss sich aber mit dem Vermieter über den Anbringungsort einigen
Gern geschehen.
kommt drauf an was im mietvertrag steht, z.b.schlüssel für den briefkasten, denn jeden mieter steht ein eigener briefkasten zu, darum gibt es ja auch das postgeheimnis, eigentlich ist der vermieter dafür zuständig einen briefkasten bereit zu stellen, was er aber von vorn herein nicht vorhatte,wenn er dem nicht nach kommt und einen briefkasten zur verfügung stelltkann man auf grund der duldungsklausel einen anbringen, nur das wird in deinem fall neuen ärger hervorrufen, ich kann mir gut vorstellen das der vermieter diesen einfach abreißt, und dich bzw. deine eltern wegen sachbeschädigung anzeigt. ich würde es an deiner stelle per nachsendeauftrag machen. die gefahr besteht aber weiterhin das post abhanden kommt, denn nicht alle lassen ihre post von der deutschen post befördern, sondern nehmen aus kostenersparnis einen anderen zusteller, der weiß aller´dings nichts von einem nachsendeauftrag und so landet die post wieder im alten briefkasten, du kannst alle wichtigen ämter anschreiben und diese bitten alle post aus deinen genannten gründen bitten diese zu dir zu senden, dann würde ich den vermieter das handwerk legen, lege ein paar tage immer post in den briefkasten und jedesmal nimm andere zeugen mit, am besten ist post die ihr schon bekommen habt und schon kennt, kommt diese post erneut nicht an gehe hin und mache eine strafanzeige wegen dem verstoß gegen das postgeheimnis
Ich glaub für den kleinen Testlauf könnte ich meine Mutter sogar begeistern. Danke
Entweder dieser Nachsendeantrag oder ein Postfach bei der Post (Selbstabholung dort) sind sinnvoll.
Alles weitere würde für mehr Ärger sorgen. Die Eltern sind ja nicht mehr lange in diesem Haus, da erübrigt sich doch ein weiterer Briefkasten, oder?
Ich hoffe es, noch haben sie nichts neues / passendes gefunden.
Sinn der Sache kann aber sicher auch nicht sein, mit den bald Exvermietern nochmal einen absehbaren Streit anzufangen.
Im Moment versuchen wir alles Konfrontation zu vermeiden und keinen Anlass zum Streit zu geben. Ist aber ärgerlich wenn der Rentenbescheid "verloren" ist. Es wird aber wohl auf den Nachsendeantrag hinauslaufen. Danke
Ja, das muss er genehmigen, m.E.n. darf er die Genehmigung aber auch nicht verweigern...
top Danke!