Muss der Briefträger die Post im Briefkasten im Hausflur einwerfen, oder darf er die Post auch durch den Briefschlitz des Mehrfamilienhauses einwerfen?
Mein Briefträger lässt andauernd Post zurückgehen, wenn er nicht in den Hausflur zu den Briefkästen kommt. Es ist jedoch ein Briefschlitz in der Haustür vorhanden. Darf er die Post dort hinein werfen, wenn ihm niemand die Tür öffnet?
4 Antworten
Ich denke, dass er das schon machen kann, wenn die anderen Bewohner auch mit dieser Regelung einverstanden sind, denn dadurch muss ja jeder seine Post raussuchen und nicht jeder möchte, dass andere den Absender lesen können.
Nein, darf er nicht! Er muss die Post in den jeweiligen Briefkästen der Empfänger einwerfen, andernfalls macht er sich strafbar!
dem Briefträger sollte Zugang zu den Briefkasten gewährt werden. Was soll er machen, wenn die Tür zu ist und nur der EINE erreichbar ist?
Der Zusteller handelt rechtmäßig. Wegen des Briefgeheimnisses ist er verpflichtet, die Post in den PERSÖNLICHEN Briefkasten zu werfen. Öffnet niemand die Tür, hat er dazu keine Chance... Ein Tipp: Ein Haustürschlüssel für den Postler...