Darf der Kellner das?
Ich schau gerade verklag mich doch (ja ja? Das ist zwar gesceiptet aber realistisch). Eine Sotuation gibt mir Rätsel auf. Ein 30 Jähriger lebt noch bei seiner Mutter, der Vater ist gestorben, beide haben ein harmonisches Verhältnis. Aber er hat den Verdacht, dass sie einen neuen Freund hat, also schleicht er ihr nach.
Sie geht in ein Restaurant. Wenig später geht er hinterher. Ein Kellner fragt ihn an der Tür "Haben Sie reserviert?", er sagt "Nein ich will zu meiner Mutter, die sitzt da vorne. Lassen Sie mich durch!" Und schiebt den Kellner beiseite. Dann geht er zu seiner Mutter. Sie sagt "Daniel was machst du denn hier?" "Tja, das frag ich dich? Haste mir nicht was zu sagen?" Sagt er laut. "Ja hät ich ja, aber du regst dich immer so schnell auf sagt die Mutter." Dann stellt sie ihm Ihren Freund vor und er schreit: "Was? Dein Freund? Du hast'n Freund hinter meinem Rücken?" Während die Mutter sagt "nicht so laut. Setz dich bitte die Leute schauen ja schon." Er verneint dies, kommt der Kellner und bitte ihn, leiser zu wegen der anderen Gäste. Daniel sagt nur "lassen Sie mich los" und der Kellner sagt "war nur'ne Information" und verkrümelt sich. Die Mutter beschwichtigt weiter, aber Daniel schreit immer noch rum. Er brüllt den einschreitenden Freund an "Sie halten sich da raus. Und wenn sie nicht die Finger von meiner Mutter lassen dann verklag ich sie!!!" Daraufhin kommt der Kellner, hält Daniel (der den Freund anfassen will) fest und sagt "ich habe es Ihnen gerade schon mal gesagt!! Ich verweise Sie sie hiermit des Hauses. Ich hab hier Hausrecht und erteile ihnen Hausverbot. Bitte gehen Sie einfach." Er geht und zerrt seine Mutter mit raus.
Aber warum hört er auf den Kellner, obwohl der ihm gegenüber nicht Weisungsbefugt ist?
Warum fliegt er raus, obwohl er nix verbrochen hat (seit ist laut sein verboten?) und noch nicht mal verwarnt wurde?
Wenn der jetzt irgendwann mal eine Freundin hätte und sie in das Lokal ausführt, dürfte er das oder hätte das Konsequenzen?
Nachtrag: Kann er wirklich rausgeworfen werden, nur weil er Ihr seine Meinung sagt? Ist der Rausschmiss damit nicht ein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes?
24 Antworten
Ein Kellner fragt ihn an der Tür "Haben Sie reserviert?",
Darf er.
er sagt "Nein ich will zu meiner Mutter, die sitzt da vorne. Lassen Sie mich durch!"
Na klar....
Und schiebt den Kellner beiseite.
Das darf er nicht. Wie kommt man drauf, jemand beiseite schieben zu dürfen, noch dazu, wenn dieser offensichtlich durch seine Frage und das im Weg stehen, erkennbar das Hausrecht ausüben möchte? Wir sind bereits bei dieser Handlung gegen den Kelner mit einem Bein im Hausfriedensbruch - den man daraus konstruieren könnte - ob ein Richter dem folgt oder nicht wäre abzuwarten.
kommt der Kellner und bitte ihn, leiser zu wegen der anderen Gäste.
Darf er.
Daraufhin kommt der Kellner, hält Daniel (der den Freund anfassen will) fest und sagt "ich habe es Ihnen gerade schon mal gesagt!! Ich verweise Sie sie hiermit des Hauses. Ich hab hier Hausrecht und erteile ihnen Hausverbot. Bitte gehen Sie einfach."
Darf der Kellner. Selbstverständlich hat der das Hausrecht und wenn dieser jemanden zum Gehen auffordert, hat dieser zu gehen, ohne Diskussion und sofort.
Aber warum hört er auf den Kellner, obwohl der ihm gegenüber nicht Weisungsbefugt ist?
Der ist Weisungsbefugt. Er hat das Hausrecht, er darf jeden - auch ohne Grund - des Hauses verweisen. Geht man nicht, macht man sich strafbar.
Warum fliegt er raus, obwohl er nix verbrochen hat (seit ist laut sein verboten?) und noch nicht mal verwarnt wurde?
Der Inhaber des Hausrechtes darf jeden jederzeit auch ohne Begründung zum Verlassen auffordern und das auch durchsetzen. Man muss nicht erst was anstellen dafür, das geht auch einfach so und man hat dem jedezeit zu folgen, in jedem Restaurant, Geschäft, etc.
Wenn der jetzt irgendwann mal eine Freundin hätte und sie in das Lokal ausführt, dürfte er das oder hätte das Konsequenzen?
Ja klar. Sieht der Kellner ihn und will den nicht drin haben, kann er zum Verlassen aufgefordert oder gar nicht erst eingelassen oder gar mit einem Lebenslangen Hausverbot belegt werden.
Nachtrag: Kann er wirklich rausgeworfen werden, nur weil er Ihr seine Meinung sagt?
Auch nur dann, wenn er, sagen wir, eine rosa Fliege tragen würde, die dem Kellner nicht gefällt, kann er zum Verlassen aufgefordert werden.
Ist der Rausschmiss damit nicht ein Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes?
1.) Der Grundgesetz gilt NICHT (!!!) für Bürger, niemand muss sich daran halten. Es giklt ausschließlich für den Staat als gesetzgebendes Organ. Die Gesetze müssen dem GG entsprechen, ansonsten kann das Ding jedem am A.... vorbei.
2.) Demzufolge kann und darf jeder jedem jederzeit die Meinung verbieten, unterbinden oder untersagen - und mit Konsequenzen drohen, wenn man dem nicht nachkommt (diese allerdings den Gesetzen entsprechen müssen)
Also - man kann nicht sagen: Halt die Klappe in Zukunft, oder ich hau Dir eine - weil das "hau Dir eine" eine verbotene Körperverletzung darstellen würde.
Aber man kann jemandem sagen, halt die Klappe oder Du fliegst hier aus dem Restaurant, weil man (wenn man das Hausrecht hat) das Recht hat, alles und jeden jederzeit aus einem Restaurant zu werfen.
Oder "sei still oder Du bekommst 2 Monate kein Taschengeld" - auch das geht völlig problemlos.
Niemand muss die Meuinungsäußerung eines anderen schützen.
Oder jemandem aus einem Verein werfen, wenn dessen Meinung nicht erwünscht ist oder aus einer Partei, weils nicht passt, alles rechtlich völlig problemlos.
Er brüllt den einschreitenden Freund an "Sie halten sich da raus. Und wenn sie nicht die Finger von meiner Mutter lassen dann verklag ich sie!!!"
Hihihihi.... verlkagen..... jaaaaa *lach* - wegen was?
Also die Mutter würde außerhalb des TV Hirngespinstes den kleinen Stinker mit seinen 30 Lenzen rauswerfen, soll sehen, wie er in Zukunft alleine klar kommt und gut.
Hausrecht hat der Eigentümer und dessen Vertreter, nicht der Kellner.
Natürlich hat ein Kellner ein Hausrecht. Jeder Kellner ist der Vertreter des Eigentümers / Pächters. Dieses ist zudem nicht gesondert nachzuweisen. Jeder, der in einem Geschäft oder Restaurant beschäftigt ist, ist zunächst auch als Hausrechtsinhaber anzusehen.
Wenn eine Verkäuferin beim Netto von Dir verlangt, dass Du abhaust und nie mehr wieder erscheinst, hast Du dem nachzukommen. Ganz einfach zu merken.
Der Kellner hat das Hausrecht. Natürlich darf er Gäste entfernen, wenn die sich nicht benehmen. Er hat für einen störungsfreien Ablauf im Restaurant zu sorgen. Wenn Leute meinen, ihre Zwistigkeiten dort austragen zu müssen, kann er sie rauswerfen.
Tja,der Kellner hat Recht!Er war sogar noch so nett und hat ihn darauf hingewiesen,leiser zu sein,da noch andere Gäste in diesem Lokal waren.Und da ja er sich nicht daran gehalten hat und immer weiter gemacht hat und immer lauter wurde hat der Kellner absolut richtig gehandelt und ihm Lokalverbot erteilt.Wenn er junge Mann mal eine Freundin hat,muss er sich ein anderes Lokal suchen.Allerdings hat er kein lebenslanges Lokalverbot.Und wenn er in einem Jahr hingeht und sich so verhält,wie es sich gehört,weiter vielleicht erwachsener und ruhiger geworden ist,besteht durchaus die Möglichkeit, dass er wieder willkommen ist in diesem Lokal!LG
Er hat ihn höflich verwarnt.Allerding muss ich sagen,wenn man hier schreibt ,dass ein Kellner jeden rausschmeißen kann,,nur weil ihm irgendwas an dem Gast nicht passt,ist das nicht richtig.!
Von der Länge des Verbots wurde nix gesagt. Aber ist der Rauswurf nicht ein Verstoß gegen Artikel 5 absatz 1 des Grundgesetzes?
Nein!Das hat mit dem Grundgesetz überhaupt rein garnichts zu tun!Er hat sich daneben benommen.Glaube es,der Kellner hat Recht!LG
Ich arbeite im Hotel und wir haben einige, die wir nicht mehr reinlassen dürfen, weil sie schon solche Szenen abgezogen haben. Es geht darum: auch wenn dieser 30-jährige recht hatte, hat er trotzdem "in diesem Restaurant" die Szene gemacht, wurde laut und so.
Der Kellner hat dafür zu sorgen, dass die Gäste drum herum nicht mit Beschwerden kommen und somit der Ruf vom Restaurant dahin wäre. Er hat es außerdem noch versucht, ruhig drauf hinzuweisen, dass ein bisschen leiser gesprochen werden sollte, eben aufgrund der anderen Gäste.
Seine Mutter hat mit dem Rauswurf nichts zu tun.
Er flog raus, weil er sich nicht ordentlich benommen hat und laut wurde. Gegen wen ist egal. Und natürlich hat der Kellner das Recht in rauszuwerfen, und das ist auch gut so.
Und man hätte ja auch einfach erstmal eine Verwarnung aussprechen können.