Darf ich, als Datenschutzbeauftragter kündigen?

4 Antworten

Versuchs doch einfach. Natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Wenn die geändert wurde, musst du darüber informiert worden sein.

Könnte im Berufungsschreiben stehen.

Der besondere Kündigungsschutz wurde eingeführt, um dich vor Repressalien zu schützen, die im Zusammenhang mit deiner Aufgabe passieren können. Es verpflichtet dich allerdings nicht zu einer längeren Kündigungsfrist. Du kannst also normal wie im Vertrag, Tarifvertrag oder eben Gesetz beschrieben kündigen.

Das ist, um einen Interessenskonflikt zu vermeiden. Genau so wie beim Betriebsrat. Wenn du selbst kündigen willst, kannst du das fristgerecht jederzeit. Es ist ein Arbeitnehmerschutz, damit dein Betrieb dich nicht erpressen, kann gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen

byte3 
Beitragsersteller
 06.01.2010, 20:03

Wenn ich das recht verstehe kann mir nicht gekündigt werden, aber ich kann, mit Einhaltung der 3-Monatigen Kündigungsfrist, normal kündigen?

Datenschutzbeauftragter ist ja ein Beamter. Und Beamte kann man nicht einfach Kündigen.

Erst kommt das Disziplinahverfahren ect ect. Wie das mit dem Kündigen ausschaut weiß ich nicht. Aber einfach so kündigen müsste schon gehen.

DerHans  06.01.2010, 18:48

Unsinn, seit wann ist jeder Datenschützer ein Beamter?

LuckyLuke87  06.01.2010, 18:16

warum soll man denn zwangsläufig beamter sein, wenn man beauftragter für den datenschutz eines unternehmen ist?? er schreibt UNTERNEHMEN, also gehe ich nicht von einer Behörde aus...