Darf ich, als Datenschutzbeauftragter kündigen?
Hallo,
Ich habe gelesen, das man als Datenschutzbeauftragter einen verbesserten Kündigungsschutz hat. Und zwar kann einem als Datenschutzbeauftragter nicht gekündigt werden. Man muss erst abberufen werden und selbst dann gibt es noch eine einjährige Frist.
Nun zu meiner Frage: Gilt das auch für mich als Arbeitnehmer? Also, darf ich, während ich Datenschutzbeauftragter im Unternehmen bin, kündigen?
Grüße
Sebastian
4 Antworten
Versuchs doch einfach. Natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Wenn die geändert wurde, musst du darüber informiert worden sein.
Könnte im Berufungsschreiben stehen.
Der besondere Kündigungsschutz wurde eingeführt, um dich vor Repressalien zu schützen, die im Zusammenhang mit deiner Aufgabe passieren können. Es verpflichtet dich allerdings nicht zu einer längeren Kündigungsfrist. Du kannst also normal wie im Vertrag, Tarifvertrag oder eben Gesetz beschrieben kündigen.
Das ist, um einen Interessenskonflikt zu vermeiden. Genau so wie beim Betriebsrat. Wenn du selbst kündigen willst, kannst du das fristgerecht jederzeit. Es ist ein Arbeitnehmerschutz, damit dein Betrieb dich nicht erpressen, kann gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen
Wenn ich das recht verstehe kann mir nicht gekündigt werden, aber ich kann, mit Einhaltung der 3-Monatigen Kündigungsfrist, normal kündigen?
Datenschutzbeauftragter ist ja ein Beamter. Und Beamte kann man nicht einfach Kündigen.
Erst kommt das Disziplinahverfahren ect ect. Wie das mit dem Kündigen ausschaut weiß ich nicht. Aber einfach so kündigen müsste schon gehen.
Unsinn, seit wann ist jeder Datenschützer ein Beamter?
warum soll man denn zwangsläufig beamter sein, wenn man beauftragter für den datenschutz eines unternehmen ist?? er schreibt UNTERNEHMEN, also gehe ich nicht von einer Behörde aus...