Blaulicht auf Privatpkw
Bei uns im Dorf gab es 1:45 Uhr ein Feuerwehreinsatz und es war 8 Leute die mitgefahren sind aber 2 in einem Privatauto.
Also meine Frage: Darf man auf einem Privatauto im Notfall ein Blaulicht an bringen?
11 Antworten
!!!!!!!!!!!ACHTUNG!!!!!!!!!!
LEUTE ES IST SO NICHT GANZ RICHTIG!!!!!!!!
Wenn du jetzt mit deinem privat PKW von zuhaue zur Einsatzstelle fährst, dann ist es ERLAUBT!!!!!!
Wenn du jetzt mit deinem privatem Pkw im Fahrzeugverband( z.B LF, pirvat Pkw ,TLF) deiner Wehr mitfährst, ist es ERLAUBT!!!!!
Wenn du hinter einem Einsatzfahrzeug deiner Wehr zur Einsatzstelle fährts, ist es auch ERLAUBT!!!!!! Ansonsten ist es verboten!!!
Ist doch ganz klar, warum diese Antwort die "hilfreichste" sein soll: Sie ist die, die der Fragesteller hören wollte...
Scheinbar.
Diese Antwort ist einfach nur FALSCH.
- zuhause *privatem *fährst --> blöde Rechtschreibung XD
Wegerechte hat man nur mit Blaulicht und Einsatzhorn. Und das darfst du auf deinem Privat-PKW nicht anbringen.
Hallo zusammen,
genau zu diesem leidigen Thema mit den Wege- und Sonderrechten hatten wir letztens eine Präsentation der Polizei bei dem Dienstabend in der FF.
Diese sogenannten unerlaubten Lichtzeichenanlage sind an jedem zivilen Kraftfahrzeug prinzipiell verboten, auch auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle sowie bei Feu6 oder MANV4. Selbstverständlich hat man auch im privaten Fahrzeug als Angehöriger der Feuerwehr auf dem Weg zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle die gesonderten Rechte inne und darf von der STVO abweichen, sofern die öffentliche Sicherheit nicht tangiert wird, da diese höchste Priorität hat. Selbst bei einer Einsatzfahrt mit dem LF mit Horn und Blaulicht muss man natürlich immer auf die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger achten.
Mit 90 km/h durch die Innenstadt zu rasen ist keinesfalls im Interesse der öffentlichen Sicherheit und im Fall eines Unfalles würde der Fahrzeugführer die alleinige Schuld tragen. Es gibt zahlreiche Fälle in Deutschland bei dem den Angehörigen der FF die alleinige Schuld zu gesprochen wurde, sogar bei Fahrten mit Fahrzeugen wie dem RTW, da man trotz Einsatz nicht von der Schuld befreit ist. Man sollte immer äußerst vorrauschauend fahren und die Geschwindigkeit nur wenig überschreiten um noch rechtzeitig bremsen zu können.
Ferner sind die Wegerechte erst mit Blaulicht und Martinshorn erfüllt, welche in der Regel nur auf den Fahrzeugen angebracht werden dürfen, die bei euch im Gerätehaus stehen.
Wollen wir mal ehrlich sein...das Blinklicht auf dem Dach wäre doch dann sowieso nur zum Angeben. Der Zeitvorteil ist teilweise minimal und ich könnte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich für so eine Spielerei irgendwelche Menschenleben gefährden würde. Ich bin ja in der Feuerwehr um Leben zu retten und nicht um Leben zu gefährden.
Dachaufsetzer (nicht beleuchtet - wäre ja eine unerlaubte Anlage) sind aber meines Wissens erlaubt.
Eben erst gesehen. Hier mal ein paar Beispiele aus dem Bußgeldkatalog.
Die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges erlischt mit Inbetriebnahme eines Blaulichtes. 50€ - 3 Punkte
Verstoß gegen die Vorschriften "Lichtanlage" 15€
ggf. Innerorts rechts Überholt 30€
ggf. Rotlicht nicht beachtet 50€ - 3 Punkte mit Gefährdung 50€ - 3 Punkte - 1 Monat Fahrverbot - Straftat
Mißbrauch von Sonde/Wegerrechten 10€
Das Ganze zusätzlich noch mit Nötigung gewertet.
Der Versicherungsschutz erlischt = Fahren ohne Versicherung - Geldstrafe nach ermessen.
Abmahnung/Rausschmiss aus dem Verein/HiOrg/FW.
Lachnummer unter (ehemaligen) Kollegen.
Ich möchte dir keinesfalls in deinen angeführten Punkten widersprechen, aber ein Punkt bedarf der Richtigstellung, nämlich:
ggf. Innerorts rechts Überholt 30€
Dazu möchte ich auf § 7 Abs. 3 der StVO verweisen:
"(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."
nein eigentlich nicht da braucht man schon eine genhemigung und ausedrdem kann man wenn es einen notfall gibt das blaulicht nicht in 2 minuten anbauen
zum Glück dauert die Montage eines Magnetblaulichtes gerade einmal 10 Sekunden ;-)
achso ja dann;)
Blaulicht auf "Privat-PKWs" ist erstmal grundsätzlich nicht gestattet.
§52 StVZO regelt das.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Die bekanntesten zivilen Fahrzeuge mit Magnetblaulicht sind die Zivilstreifen der Polizei.
Es gibt aber auch bei Feuerwehren und Rettungsdiensten sogenannte getarnte Einsatzfahrzeuge. Bei Berufsfeuerwehren nutzen Leitungskräfte häufig Fahrzeuge die nur über ein Magnetblaulicht verfügen.
In Bayern, und ich glaube, das ist nur bei uns so, dürfen aber auch Führungsdienstgrade der Kreisfeuerwehr, so genannte Kreisbrandräte (KBR), -inspektoren (KBI) und -meister (KBM), Blaulichtfahrzeuge besitzen. Hierfür werden dann Sondergenehmigungen erteilt, damit diese Führungsdienstgrade ihre Privat-PKW mit einer Sondersignalanlage ausrüsten können.
Das selbe gilt auch für die sogenannten Organisatorischen Einsatzleiter, kurz OrgL, und Leitenden Notärzte (LNA).
Das sieht dann so aus (hier ist es das Fahrzeug eines KBI) http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/99200/Florian_Hof_Land_03
Achtung:
Schade, dass hier die mit Abstand falscheste Antwort zur hilfreichsten gekürt wurde.