Darf ich getrockneten Räucherfisch in die EU einführen?
Zu privaten Zwecken. Sagen wir mal so 100-200 g.
4 Antworten
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Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher im Rahmen der angegebenen Höchstmenge bedenkenlos durch Reisende mitgebracht werden:
Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt
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Du darfst 20 Kilo Fisch mitbringen
Aus nicht EU Ländern ist das verboten.
http://m.focus.de/reisen/zoll/nicht-eu-laender-essbare-souvenirs-sind-verboten_aid_351428.html
Ja aber vielleicht morgen. Sinn der Seite ist es auch nur zu antworten, wenn man Ahnung hat...
So schön. Hast gewonnen. Was hat dir jetzt die fragerei gebracht, wenn du es selber herausfinden hatten könntest?
Ich bin mir halt nicht sicher und wollte eigentlich eine Antwort von Leuten, die eine praktische Erfahrung damit hatten und keine Mutmaßungen.
*das gleiche
Das ist doch gleiche. Wenn du so überzeugt bist, was fragst du dann?! Fakt ist das du es nicht mitnehmen darfst. Wenn du es nicht verstehen willst, dann machs halt und schmeiß es am Flughafen weg.
https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/KontrolleRisikomanagement/_Texte/DossierKontrolleUndRisikomanagement.html;jsessionid=5D7989632113D2A4AEEFD94C963F26B4.2_cid358?nn=406618¬First=true&docId=431770
Ist eben nicht das gleiche. Fisch darf man wohl einführen. Wenn du keine Ahnung hast, dann antworte doch lieber mal nicht.
Einfuhr aus Drittländern (also Nicht-EU) Aus Nicht-EU-Ländern können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen: Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich. Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten folgende Mengen- und Wertgrenzen: Genussmittel Tabakwaren (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist) Genussmittel Zigaretten 200 Stück Zigarillos 100 Stück Zigarren 50 Stück Rauchtabak 250 Gramm Alkohol und alkoholhaltige Getränke (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist) Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent 1 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent 2 Liter Nicht schäumende Weine 4 Liter Bier 16 Liter Freimengen bei Wareneinfuhr Bei Flugreisen und Seereisen dürfen Waren mit einem Warenwert von insgesamt 430 Euro eingeführt werden. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren mit einem Warenwert von insgesamt 175 Euro einführen. Wichtig: Man darf die Wertgrenzen mehrerer Personen nicht addieren. Das bedeutet, der Teppich für 800 Euro darf bei einem Ehepaar nicht abgabenfrei eingeführt werden. Auch hier gilt der Oberwert von 430 Euro. Lebensmittel Die Einfuhr von Fleisch und Milch und daraus hergestellten Erzeugnissen in die EU ist grundsätzlich verboten. Die Vorschriften gelten nicht für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse zum persönlichen Verbrauch aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. In deinem Beitrag steht für nicht EU Länder genau das gleiche.
Ja Fleisch und Milch, aber nicht Fisch.
Um abgabenrechtliche Fragen geht es hier nicht. Es geht um Einfuhrbeschränkungen aus Gründen der Gefahrenabwehr (Tierseuchen).
Hier steht, dass es erlaubt ist. Und dein Beitrag ist von 2008.
Aus Drittländern darfst du privat ÜBERHAUPT keine Lebensmittel einführen.
Das stimmt so nicht.
Es gibt zwar Verbote für Tierprodukte. Allerdings nimmt Fisch hier eine Sonderstellung ein.
Ein generelles Verbot für Fisch und Meeresfrüchte gibt es nicht. Die in der Frage genannte Menge ist mit Sicherheit zulässig.
Ok danke.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so kleine Mengen illegal sind.
Nein ist es nicht. Deine Vorstellung von dem ganzen ist falsch.
Das ist doch völlig falsch.
Nahrungsmittel dürfen privat nicht eingeführt werden.
Unsinn
Ach und Googlen hat da nicht gereicht oder was? Du hast wohl nicht erwartet das dir nachts um kurz vor zwölf jemand mit praktischen Erfahrungen, ob man einen Fisch aus nicht EU Ländern ,,einschleppen" darf antwortet.