Freiberufler und Finanzamt bei unter 450 Euro?
Guten Morgen zusammen,
folgende Frage: Ich bin als Redakteurin in Festanstellung beschäftigt und möchte nebenher am Wochenende ein kleines "Taschengeld" verdienen, indem ich als Freiberuflerin tätig bin. Soll heißen: Ich möchte für eine Texter-Plattform schreiben und dort Kundenaufträge abarbeiten. Meine Texte werden von der Plattform an die jeweiligen Kunden weitervermittelt. Ich möchte damit maximal 350 Euro verdienen. Mehr ist auch nicht realistisch, ohne dass mein Vollzeitjob darunter leiden würde.
Nun die Frage: Wie läuft das mit dem Finanzamt? Muss ich mich überhaupt - als Freiberufler und bei unter 450 Euro - als Kleinunternehmen melden?
Herzlichen Dank für Eure antworten und ein schönes Wochenende!
4 Antworten
Du musst deine freiberufliche Tätigkeit auf alle Fälle dem Finanzamt melden. Das Finanzamt berechnet dann die anfallende Steuer.
Das ist aber ziemlicher Unsinn!
Grundsätzlich ist eine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden, damit eine entsprechende Einkommensteuervorauszahlung festgesetzt werden kann (Grundsatz der zeitnahen Besteuerung).
Da Du aber, wie Du schreibst, sonst nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, der anzustrebende Betrag gering ist und das auch nur gelegentlich in zeitlich sehr beschränktem Umfang ausgeübt wird, ist das eine Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers. Das brauchst Du erst einmal nicht anmelden.
Sofern Du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hast und der Gewinn/die Einnahmen nicht mehr als 410 € betragen, dann fällt das unter den Härteausgleich; der Betrag würde dann nicht besteuert und braucht auch in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil versteuert - ab 820,01 € wird der Gewinn/die Einnahmen dann voll versteuert. In beiden Fällen wäre dann die Anlage S auszufüllen und als Nebentätigkeit einzutragen.
Da Du das anscheinend steuern kannst, solltest Du das Limit auf 410 € im Jahr ansetzen.
Wunderbar, ich bedanke mich!
Mooooment - der Gewinn aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit ist auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben. Von einem "Härteausgleich" steht in § 18 EStG überhaupt nichts.
Und spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit ist beim Finanzamt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
Klar, wenn Du das regelmäßig mit Gewinnabsicht machst ist diese Tätigkeit auf jeden Fall einkommensteuerpflichtig und muss beim Finanzamt angegeben werden!
Jap. Ist auch zu versteuern wird auf dein Gehalt quasi drauf gerechnet
Okay, danke für die Antwort! Ich bin etwas verwirrt, weil ich folgende Aussage gefunden habe: "Freiberufler müssen sich oft nur gegenüber dem Finanzamt anmelden und auch das erst, wenn sie eine Einkommensgrenze von 400 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls können die Einnahmen mit der üblichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden."