Im Garten Fallen für Menschen aufstellen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du keine (Tier) Fallen verwendest die Verletzungen herbeiführen, ja.

Astroprofiler  30.11.2011, 05:40

Danke, für den Stern.

Ich hoffe Du hattest noch keine Aufgestellt. :-)))

Astroprofiler  30.11.2011, 08:49
@Astroprofiler

Ach ja, ein kleiner Tip, damit sich niemand über deinen Zaun schleicht und Schadensersatz fordert, häng ein paar Schilder auf,

"das Betreten des Garten erfolgt auf eigene Gefahr."

Astroprofiler  30.11.2011, 08:59
@Astroprofiler

Zusatz:

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Juristen haben daraus den Grundsatz der sogenannten Verkehrssicherungspflicht geschaffen: Wer eine Gefahr für andere schafft (z.B. mit dem Auto herumfährt, auf seinem Grundstück eine Grube gräbt, eine Baustelle betreibt oder sonstige Gefahren herbeiführt), der hat dafür Sorge zu tragen, dass kein anderer versehentlich dadurch zu Schaden kommt, auch kein Analphabet und auch nicht im Dunkeln. In der Praxis genügt man der Gefahrenabwehr also nur, wenn man den Schadeneintritt etwa durch eine Abdeckung/Umzäunung oder dergl. unmöglich macht. Jedenfalls, soweit der Geschädigte sich selbst nur durch aktives widerrechtliches Handeln trotzdem Zugang verschaffen kann, sollte man dann auf der sicheren Seite sein.

Dieser Fall liegt genau dann vor, wenn das Grundstück eingefriedet war und der Einbrecher etwa einen Gartenzaun überklettern musste oder das Grundstück durch eine zu öffnende Gartentür betreten musste: Ihm war in dem Moment klar, dass er sich widerrechtlich, nämlich als Einbrecher ganz bestimmt ohne Zustimmung des Eigentümers, auf einem Privatgrundstück befand und schon mal der

§ 123 StGB Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch sein vorsätzlich rechtswidriges Handeln unter Umgehung der Gefahrenabwehrmechanismen macht er sich nicht nur strafbar, sondern es geht das dabei drohende Risiko auf ihn selbst über. Voraussetzung immer: Ein Zaun oder ähnliches um die Grube oder das ganze Grundstück.

Das Problem ist dass der Eindringling einen dann wegen Körperverletzung verklagen kann. Selbst wenn man einen Teich hat und ein Eindringling ertrinkt darin ist man Schuld daran!

Gerade spielende Kinder überwinden gerne Gartenzäune und spielen oft auf fremden Grundstücken. Sobald man also Fallen wie Gartenteich oder anderes hat, muß man sein Grundstück entsprechend gründlich sichern (sehr hoher Zaun, etc) damit man nicht verklagt werden kann wenn was passiert!

Das einzige Sinnvolle was man also machen kann ohne nachher auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt zu werden ist eine gute Alarmanlage zu installieren die Eindringlinge auf normalen Wege verscheucht. Solche Anlagen sind viel zuverlässiger als irgendwelche "Kevin allein zu Hause" Fallen, kosten nicht die Welt und sind völlig legal.

Heutzutage kann man die prima mit autonomen Überwachungskameras und alarmierung per eMail koppeln.

Strahler mit Bewegungsmelder sind sehr zweckmäßig. Wenn die keiner zerstöhrt kannst Du so etwas mit eingebauter kamera anbauen. Hab ich mir gerade zugelegt ( 70,-€ im Angebot ). Einige Harken mit den Zinken nach oben im Garten ausgelegt sind auch sehr effektiv. Doch Vorsicht das tut sehr weh am Kopf wenn man selbst drauftritt. Ich spreche da aus Erfahrung !

Vllt machst rund um den Zaun ein paar Kameraatrappen hin, dann traut er sich nicht mehr, dann hast Du zwar keine Genugtuung, was Du ja willst, was aber auch sehr gefährlich für Dich sein könnte, wenn Einer Dich anklagt, warum auch immer, kommt drauf an, was Du dann machst, aber wenn es dem an den Körper hegt, er kann ja sagen, dass er eine Allergie hat, auf das, was ihn dann trifft, seis Farbe oder Duftstoffe, dann bist Du wieder der Leidtragende, Du kannst machen, was Du willst, solange Du niemandem den Grund lieferst, wo er Dich anzeigen kann!

Vllt. musst Du es einfach hinnehmen, wenn Dir jemand das Gemüse klaut! L.G.Elizza

Ja, aber nur, wenn dein Garten nicht einfach zugänglich ist. Aber du kannst Kameras aufstellen. (Beim Baumarkt gibt es auch Fake-Kameras für 20Euro). Die würde ich möglichst sichtbar aufhängen. Rechtliche Rahmenbedingungen natürlich beachten..