Darf Hausverwaltung ohne Abstimmung fremde in die Eigentümerversammlung rein lassen?
Die Hausverwaltung hat geschlafen und den Grundbuchauszug nicht kontrolliert, somit konnte die Tochter der Eigentümerin ohne dass es jemand wusste als nicht Eigentümerin zur Versammlung und auch Anträge stellen. Sind diese Anträge dann nichtig? Kann man die Hausverwaltung dann abmahnen oder sogar abberufen.?
7 Antworten
Sehr geehrte whitesecret,
verstehe ich es richtig: 1. ein Nicht Eigentümer (ET) hat Anträge beim Verwalter eingereicht, 2. die Anträge wurden auf die Tagesordnung aufgenommen (erkennbar als Anträge ET xy oder Anträge Tochter ET xy? War ET xy in der Versammlung? War die Tochter ET xy in der Versammlung? Wusste der ET nichts von der Antragstellung und ist auch nicht damit einverstanden? War es nicht der Wille der Anwesenden in der Versammlung, die Beschlüsse zu fassen? Handelt es sich um bauliche Veränderungen, Modernisierungen,...? Gerne helfe ich Dir weiter, ggf. im Freundeskreis hier - zumindest um zunächst die Details zu erfahren, um Dir Auskunft geben zu können?
Nahezu jeder darf zur Eigentümerversammlung und da alle Rechten und Pflichten eines Eigentümers ausüben - dafür braucht diese Person nur eine Vollmacht des Eigentümers....
sofern es die Teilungserklärung hergibt, meistens ist eine Vertretung nur durch andere Miteigentümer erlaubt!!!
Die Frage kann dir nur ein Anwalt beantworten. Der Verwalter hat Pflichten, ebenso aber die Gemeinschaft. Wurde eine Wohnung verkauft, kann die WEG auch Einsicht in die Unterlagen verlangen. Die WEG kann sich vor Beschlussfassung die Vollmacht für Vertretene zeigen lassen.
Was sagt die Teilungserklärung, welche Beschlüsse gibt es über die Vertretung, wohnt die Tochter im Haus, hat sie gegen die Interessen der Mutter gestimmt.
Wäre die Versammlung ohne diese MEA beschlussfähig, hätte die nicht vorhandene Stimme den Beschluss gekippt?
Was sagt der Vertrag WEG - Verwalter über die Abberufung?
Hat man dies alles mal geprüft, kann man zumindest mal § 46 WEG ins Auge fassen.
anders gesagt: Die Tochter war ggf. durch Vollmacht legitimiert, in der Versammlung anwesend zu sein und auch Anträge zu stellen. Allerdings muss der Beschlussgegenstand bereits in der Tagesordnung ersichtlich gewesen sein. Wäre dies nicht der Fall, wäre ein Beschluss wahrscheinlich allein aus diesem Grunde anfechtbar (innerhalb der Anfechtungsfrist). Einige Informationen mehr, könnten Dir zu einer fundierten Beantwortung helfen.
Jetzt sehe ich einen Kommentar, dass sie keine Vollmacht hatte. Sorry. Gleichwohl ergeben sich weitere Fragen, die man dazu leichter besprechen könnte bzw. deren Antworten man bräuchte. Denn auch wenn diese Person nicht teilnahmeberechtigt war, haben die weiteren Eigentümer offensichtlich Beschlüsse gefasst. Wenn Du diese nun nicht als richtig/in Ordnung anerkannt haben möchtest und Dich noch in der Anfechtungsfrist befindest, können diese dann beim zuständigen Amtsgericht angefochten werden. Um unnötige Kosten/Ärger zu ersparen, muss dies sorgfältig abgewogen werden. Um eine Empfehlung abzugeben, fehlen mir zu viele Informationen. Gerne helfe ich Dir weiter.
Ob der Hausverwalter abgemahnt werden kann oder gekündigt werden kann hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Aus meiner Sicht ist das Geschehene (soweit geschildert) zwar ärgerlich, aber zur Kündigung keinesfalls ausreichend. Inwieweit ihn überhaupt ein Verschulden trifft, lässt sich mit den Angaben ebenfalls nicht prüfen. Ggf. hat sich die Tochter als Eigentümerin ausgegeben o. ä.