Darf Gerichtsvollzieher bei meiner Mutter pfänden, obwohl Bruder nicht gemeldet ist?
Hallo,
meine Mutter rief mich gerade an: Mein Bruder, zu dem wir alle seit gut 7 Jahren kein Kontakt mehr haben und irgendwohin gezogen ist ( keiner weiss, wo er wohnt ), hat Schulden gemacht, bevor er abgehauen ist.
Jetzt lag bei meiner Mutter heute ein Brief von einem Gerichtsvollzieher, der einen Termin bekanntgab, dass er am 17.5. zum pfänden kommt und sollte meine Mutter nicht da sein, dass ganze mit Polizei und Schlüsseldienst geöffnet wird.
Erste Frage: Darf ein Gerichtsvollzieher bei meiner Mutter etwas pfänden? Das Dingen ist auch adressiert an meinen Bruder, nicht an meine Mutter. Mein Bruder hat aber nie unter der Adresse, wo meine Mutter jetzt wohnt, gelebt oder gewohnt. Der war dort nie gemeldet.
Würde uns mal interessieren, denn den Gerichtsvollzieher versuchen wir schon den ganzen Morgen telefonisch zu erreichen, der geht aber nicht ans Telefon.
18 Antworten
Wenn alles so ist, wie Du es geschildert hast: NEIN. Sende dem Gerichtsvollzieher einen Brief oder Fax mit der Mitteilung das Dein Bruder dort seit XXX nicht mehr wohnt und auch nicht gemeldet ist und das ihr seit XXX keinen Kontakt mehr mit ihm hattet. Auf jedem Gerichtsvollzieher Brief stehen auch die Sprechzeiten des Gerichtsvollziehers. Zu anderen Zeiten brauchst Du nicht anzurufen. Der Gerichtsvollzieher kann auch nur das Eigentum Deines Bruders pfänden, welches Deinem Bruder eindeutig gehört. Vorsichtshalber sollte aber zu dem angegebenen Termin jemand in der Wohnung sein, der dem Gerichtsvollzieher Auskunft geben kann.
Falls Deine Mutter für ihren Sohn gebürgt hat, kann der GV auch bei Deiner Mutter pfänden - aber nur, wenn sie ausdrücklich angeschrieben wurde.
Die Frage ist, wie der GV auf die Adresse Deiner Mutter kommt. Vielleicht ist Dein Bruder doch dort gemeldet - ohne Euer Wissen??? (Man braucht für eine Anmeldung heutzutage keinerlei Unterschrift des Wohnungsgebers mehr...) Frag beim Einwohnermeldeamt nach...
Und natürlich kann der GV für die Schulden Deines Bruders nur dessen Eigentum pfänden, nicht das Deiner Mutter. Tunlichst sollte Deine Mutter also anwesend sein und darauf beharren, daß alles in der Wohnung ihr gehört. Notfalls sollte ihr dabei jemand (Du?) zur Seite stehen.
perfekt
Möglicherweise hat sich der Bruder ohne Euer Wissen unter der Adresse der Mutter angemeldet. Wenn Ihr klarstellt, dass der Bruder dort nicht wohnt, wird der Gerichtsvollzieher gar nicht erst "anrücken" - versucht weiter, den zu erreichen! Und selbstverständlich kann er nicht in das Eigentum Deiner Mutter vollstrecken - "Sippenhaft" gibt's da nicht!
Sollte der Bruder dort ohne das Wissen der Mutter gemeldet sein, kann sie ihn einfach wieder abmelden - da er dort ja nachweislich gar nicht wohnt und nie gewohnt hat!!!
Sonst könnte sich ja jeder nach Belieben einfach irgendwo anmelden...
Manchmal versuchen Gläubiger auf diese Weise zu ihrem Geld zu kommen oder an die Adresse des Schuldigers. Die GEZ hat das auch bei uns mal versucht und wollte die Schulden eines Verwandten, der nicht bei uns wohnte, bei uns pfänden lassen. Der Gerichtsvollzieher führt nur den Auftrag aus, anscheinend ohne etwas über die Berechtigung zu wissen.
Sofort schriftlichen Widerspruch gegen das Schreiben einreichen und notfalls Kopie der Meldeurkunde anbeilegen (am besten auch mit Rückschein für eure Unterlagen). Wenn Dein Bruder nämlich die Anschrift Deiner Mutter angegeben hatte (vlt sogar auch noch als Rechnungsanschrift), dann wäre Deine Mutter (auch ohne eigene Unterschrift) in der Pflicht, die Schulden zu bezahlen. Ziemlich verzwickt die ganze Sache. Auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen (z. B. Amtsgericht, kostenfreier Rechtspfleger, evtl. auch einstweilige Verfügung gg. GV - bis der Fall geklärt ist).
PS: Den GV wirst Du nur in ganz bestimmten Zeiten ans Telefon bekommen. Sprechzeiten sollten/müssen aber auf dem Schreiben stehen.
Die Mutter ist selbst dann nicht verpflichtet, für die Schulden des Sohnes aufzukommen, wenn der die Anschrift der Mutter als Rechnungsanschrift (unter seinem Namen) benutzt hat. Und das Schreiben ist ja offenbar an den Sohn adressiert.