Darf Eltern ihren Sohn mit seiner Frau und IHREN 2 Kindern aus dem Haus werfen?
Hallo, also, das ganze ereignet sich folgendermaßen: Sohn ist 27,seine Frau 26 und die Kinder 2 und 8. Seit knapp 6 Wochen wohnen alle zusammen in seinem Elternhaus (wegen einem Rauswurf aus der alten Wohnung). Aber es gibt keinen Mietvertrag. Die Situation ist für seine Eltern untragbar. Es wurde die erste Miete nicht gezahlt, der 2 Jährige brüllt die halbe Nacht, dazu brüllt dann die Kindsmutter auch, sie geht nicht arbeiten, kümmert sich um nix, hockt den ganzen Tag vor dem Fernseher (man muss dazu sagen, sie hat 4 Kinder, aber nur 2 sind bei Ihr). Dazu hat sie es sogar geschafft, das er sein eigenes leibliches Kind nun nicht mehr sehen will,es darf seinen Vater nicht mehr besuchen, etc. Das wiederum machte die Oma so sauer (natürlich die Nichtvorhande Miete, Gebrülle, ausnutzen,etc. auch), dass Sie beiden eine Frist von 2 Wochen zum Ausziehen gegeben hat. Jedoch pocht diese Frau jetzt darauf, das man Sie nicht rauswerfen könne wegen der 2 Kinder und weil es sein Elternhaus sei.
Nun zur Frage:
Hat die Mutter das Recht ihren Sohn mit seiner Frau und Ihren beiden Kindern mit der Frist vor die Tür zu setzen? Es ist Ihr Haus,abbezahlt und sie sagt sie würde sonst die Polizei rufen zum "entfernen" lassen.
Bitte um Antwort!
MfG Claudia
10 Antworten
Da es offenbar schon eine schwerwiegende Auseinandersetzung über die Umstände des "Mitwohnens" gab, würde ich nicht einmal mehr eine Frist setzen.
Fordere die ganze Familie auf, die Wohnung unverzüglich zu verlassen. Sie sollen sich sofort was anderes suchen. Wie und wo muss allein deren Angelegenheit sein, um die sie sich sofort kümmern müssen. (Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft der Stadt oder Gemeinde, Eltern der jungen Frau, andere Verwandte oder Freunde)
Wie bringt man die Leute raus? Einfach, wenn sie das nächste Mal außer Haus sind, Schloss austauschen, die wichtigsten Sachen vor die Tür stellen (natürlich vor Witterung und Diebstahl geschützt) und wenn sie wiederkommen, nicht mehr rein lassen.
Ohne Mietvertrag bzw. Mietzahlungen kann sie den Sohn und Schwiegertochter jederzeit (fristlos) vor die Tür setzen. Wenn sie nicht gehen wollen kann sie die Polizei rufen. Sie müssen sich an die Gemeinde wenden um in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht zu werden.
Ganz so einfach, "Nach Gutsherrenart" geht es natürlich nicht.
Es wurde die erste Miete nicht gezahlt,
Also wurde vereinbart das Miete gezahlt werden soll. Dann gibt es auch einen Mietvertrag.
Allerdings könnte nun die Mutter behaupten es gibt keinen, dann müßte der Sohn nachweisen das es einen gibt.
Das wäre z. B. durch Zahlungsbelege über die Mietzahlungen möglich.
Kann er das?
Vermutlich wurde vereinbart, dass Miete gezahlt werden muss, aber der Sohn sieht das nicht so. Üblicherweise gilt ein mündlicher Mietvertrag schon als geschlossen, wenn die Wohnung dem Nutzer überlassen wird. Beim eigenen Sohn, der "nur zu Besuch" kam, sieht das aber vermutlich ganz anders aus. Somit liegt es wirklich am Sohn zu beweisen, dass es einen Mietvertrag mit allen Rechten gemäß BGB gibt.
Da der Sohn das jetzt wohl nicht so sieht, würde ich auch keine Miete mehr verlangen, auch nicht rückwirkend, sondern nur noch den Auszug der "Gäste". Anspruch hat der Sohn überhaupt keinen.
Sicher darf sie das. Anspruch hat weder der Sohn noch die Frau
Lt. Gesetz kann nach 2 Monaten Mietverzug eine fristlose Kündigung erfolgen!!
Kinder im Haushalt sind kein Grund jemanden des Hauses nicht verweisen zu dürfen denn.. der Hausfrieden wird bis zur Unerträglichkeit gestört und dabei spielt es auch absolut keine Rolle wenn es, wie in diesem Fall, das Elternhaus des Sohnes/Mannes ist.
Die Mutter sollte es schriftlich fixieren mit Terminsetzung hinsichtlich des Auszuges