Rauswurf Recht in Ferienwohnung?
Wir haben seit eininge Monaten 2 rumänische Zeitarbeit + Frau und Kind in unseren Ferienwohnung. Sie hätten terminlich vor 4 Monaten ausziehen müssen haben dies aber nie getan. Meine Frage ist nun: Dürfen wir die Gäste rausschmeißen da sie 4 Monate überfällig sind? Spielt dabei das kleine Kind eine Rolle und welche Rechte habe ich als Vermieter in der Situation. Mein Vater( führt aktuell die Wohnung) will die überfälligen Gäste nicht raus schmeißen obwohl wir in 3 Tagen die nächste Anreise haben und vieles kaputt und reparatur bedürftig ist
4 Antworten
Ferienwohnungen fallen unter das Mietrecht. Es kann tage- oder wochenweise vermietet werden. Sobald monatsweise vermietet wird, ist es ganz normaler Mietvertrag. Die Ferienwohnungs-MV sind Zeitmietverträge und müssen nicht gekündigt werden. Wenn die Gäste die Mietzeit überschreiten, musst du der Fortsetzung des Mietverhältnisses spätestens nach 14 Tagen schriftlich und nachweisbar widersprechen > siehe §545 BGB. Widersprichst du nicht, so setzen die Mieter den Zeitmietvertrag unbefristet fort.
In der beschriebenen Situation wird wohl ein unbefristeter MV vorliegen, der nun durch den Vermieter zu kündigen wäre. Vermutlich sind die Mängel in der Fewo nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung, eine Abmahnung erfolgte vermutlich auch nicht. Wenn allerdings 2 Monate keine Miete bezahlt wurde, ist das als Grund zulässig. Dazu bräuchte es keine Abmahnung.
Abgesehen davon ist die Dauervermietung von Ferienwohnungen in den meisten Kommunen illegal.
Gilt besonderes Recht wenn man Mietmängel oder fehlende Zahlungen feststellt wenn die Miete ein kleines Kind haben das damit ebenfalls rausgeschmissen würde? Ich habe gehört dass wir sie nicht rauswerfen dürfen weil wir damit ein kleines Kind obdachlos machen
Die Eltern als Mieter setzen sich über Gesetz und Recht hinweg und tragen damit das Risiko der Obdachlosigkeit. Der Vermieter ist nicht der Verantwortungtragende. Aber es ist richtig, dass die Mieter der ordentlichen Kündigung wegen sozialer Härte widersprechen können. Bei einer fristlosen Kündigung kann nicht widersprochen werden, wenn der Kündigungsgrund rechtswirksam ist.
Das Sozialamt der Kommune sollte auf die entstandene Situation sofort hingewiesen werden.
Den nun nachfolgenden Mietern kannst du nur eine andere Fewo anbieten. Mehrkosten hättest du zu tragen.
Welche rechtlichen Konsequezen bestehen denn wenn ich eine ausländische Familie mit kleinen Kind nach Ablauf der Mietzeit (mit vorwarnung) aus der Wohnung schmeiße?
Bitte wende Dich an einen Fachanwalt und tausche weder das Schloss, noch beauftrage Jemanden die Sachen rauszutragen.
Das wäre verbotene Eigenmacht und Hausfriedensbruch.
Wenn Du die Polizei rufst, wird die auf den Rechtsweg hinweisen.
Also bevor es richtig Ärger gibt, Anwalt einschalten.
LG
johnnymcmuff
Ihr hättet eine Ferienwohnung gar nicht auf Dauer vermieten dürfen.
Wenn ihr die Mieter jetzt loswerden wollt, müsst ihr für die daraus entstehenden Kosten aufkommen.
Im Mietvertrag war eine Bezugs und Entzugs Zeit dabei. Daran müssen sie sich doch halten?
Ihr könnt nur versuchen, hier über das Hausrecht zu agieren. Der befristete Vertrag ist ausgelaufen, also halten die Leute sich dort illegal auf.
Ihr könntet also die Polizei rufen.
Dankeschön :-)
Hier greift kein Hausrecht.
Deswegen "versuchen".
Um sie wirklich raus zu bekommen, wäre eine Räumungsklage notwendig.
Mit dem bereits in der Antwort genannten Kostenrisiko.
Bei den Leuten ist nichts zu holen. Das wird sicher mehr kosten, als die illegale Vermietung eingebracht hat.
Da hilft nur eines - Freunde anrufen, alles raus tragen und ein neues Schloss einbauen. Danach kräftig lügen und behaupten sie wären nie drin gewesen, denn in unserem Rechtsstaat kann der Mieter alles machen, selbst ein Jahr keine Miete zahlen und alles zerstören.
Bis du "Recht" bekommst bist du pleite.
Welche rechtlichen Konsequezen bestehen denn wenn ich eine ausländische Familie mit kleinen Kind nach Ablauf der Mietzeit (mit vorwarnung) aus der Wohnung schmeiße?
Jeder Richter am Amtsgericht wird durch einstweilige Verfügung den Vermietungszustand wieder herbeiführen. Neben den Gerichtskosten bezahlst du auch noch den Gerichtvollzieher.
Ob nun dazu noch Körperverletzung und Sachbeschädigung als Straftat kommen, bleibt offen.
Wenn überhaupt ein Richter zum Zug kommt.. normal verzieht sich das Gesindel dann von selbst.
Nachtrag: Der Zeitmietvertrag hat zur Begründung der Befristung die Formel: Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch.