Kein ein Arbeitgeber ohne Einwilligung des Mitarbeiters von 3 auf 4 Schicht erhöhen?
In einem Betrieb wird 4 Schicht gearbeitet nur in bestimmten Abteilungen 2 bzw 3 Schicht. Im Arbeitsvertrag ist Schichtarbeit eingetragen nur halt halt nicht genau definiert. In der jeweiligen Abteilung wurde schon immer nur 2 Schicht gearbeitet jetzt haben sich die Mitarbeiter eingewilligt 3 Schicht zu arbeiten. Aber jetzt will der Arbeitgeber nun auch 4 Schicht, aber die Mitarbeiter nicht. Was haben die Mitarbeiter für Möglichkeiten das es bei der 3 Schicht bleibt?
6 Antworten
Der Betriebsrat hat bei Schichtplänen, Schichtplanänderungen, Festlegung der Arbeitszeit usw. ein Mitspracherecht. Ohne Genehmigung des Betriebsrats kann der AG nicht von drei auf vier Schichten gehen. Arbeitnehmer die nur für Früh- und Spätschicht unterschrieben haben, müssen auch keine Nachtschicht arbeiten.
Ich vermute mal, die AN haben alle einen Arbeitsvertrag in dem die Schichtarbeit ohne Einschränkung vereinbart ist. "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht wenn die betrieblichen Belange andere Schichten verlangen. Diesen muss aber, wie schon erwähnt, der Betriebsrat zustimmen. Wenn "Vollkonti" gearbeitet werden soll, muss der Betrieb auch eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit haben. Auch dieser muss der BR im Voraus zustimmen.
Wir hatten letztes Jahr auch das Problem dass für einzelne Projekte die Schichtarbeit von drei auf vier Schichten geändert werden sollte. Nach Prüfung der Notwendigkeit hat der Betriebsrat diesen Schichten zugestimmt, allerdings wurde die Laufzeit dieses Vollkonti-Schichtplans auf 6 Monate begrenzt.
Hat Euer Betriebsrat noch nicht mit Euch gesprochen? Bei uns wurden die betroffenen Mitarbeiter in einer Besprechung mit der Geschäftsleitung, dem zuständigen Abteilungsleiter und dem Betriebsrat vorher informiert und sie konnten auch Fragen zum Ablauf, zur Laufzeit, den Zulagen, der Entgeltfortzahlung usw. stellen.
So eine Besprechung würde ich im Vorfeld immer machen. Man kann viele Dinge schon vorab klären, den MA mehr Sicherheit geben und auch die Notwendigkeit der Maßnahme vorstellen. Oft sind diese, und wenn sie auch nur zeitlich begrenzt sind, notwendig um bestehende Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Manchmal werden dadurch auch noch neue geschaffen.
Ja wenn er den Betriebsrat auf seiner Seite hat kan er alles machen auch dich zu Überstunden zwingen usw.
Gibt es ein Betriebsrat?
Wenn ja, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach die Schichten ändern.
http://www.schichtplanfibel.de/urteile2.htm
Ansonsten mal die Gewerkschaft fragen bzw. Jemand der in der Gewerkschaft ist soll fragen.
Bitte gehe auf kommentieren und schreibe, ob es einen
Betriebsrat gibt.
Der BR vertritt die Interessen der Arbeitnehmer; er wird auch von den Arbeitnehmern gewählt.
Hier mal ein Link:
http://betriebsrat-wiv.de/wer-wir-sind/betriebsrat/die-aufgaben-des-betriebsrates.html
MfG
Jap es gibt einen Betriebsrat
Dann weißt Du ja jetzt, dass es ohne den Betriebsrat keine einseitige Änderung geben kann.
Hallo! Gibt es einen Betriebsrat so muss der einbezogen werden. Wenn nicht so kann der Arbeitgeber das - es sei denn der Arbeitsvertrag widerspricht dem.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Jap es gibt einen Betriebsrat
Dann rede mit ihm - dafür ist er da.
Das geht nicht einfach so. Ihr habt nen Betriebsrat und Gewerkschaft. Dann lies deinen Arbeitsvertrag durch
Doch Betriebsrat ist vorhanden
Ihr habt nen Betriebsrat
Steht wo? In der Frage sehe ich das nicht.
Nur weil da Betriebsrat als Thema steht muss das nicht beuten, dass es in dem Betrieb einen Betriebsrat gibt.
Muss der Betriebsrat meine Interessen vertreten oder kann er auch einfach die Interessen des Arbeitgebers nachgehen