Darf eine Behörde die Lautstärke von Lautsprechern und Megafonen bei einer Demo beschränken?
Darf die zuständige Behörde den Einsatz von Megafonen und Lautsprechern auf beispielsweise 90 oder 95 dB beschränken? Meiner Meinung nach ist dadurch die Wahl der Mittel die eigene Meinung kundzutun stark eingeschränkt. Außerdem lässt sich die Lautstärke ja schlecht überprüfen vom Veranstalter, oder? Danke für die Antworten!!!
2 Antworten
Zur Meinungsfreiheit gehört aber auch, dass man nicht alles über sich ergehen lassen muss, was andere meinen, egal wie stark du dich in deinem Recht fühlst.
Ich zitiere mal https://openjur.de/u/568491.html
"Die Lautstärke der Lautsprecheranlagen ist so einzustellen, dass nur die
unmittelbaren Versammlungsteilnehmer angesprochen und darüber hinaus
Passanten und Anwohner nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar
belästigt werden; insbesondere ist es nicht gestattet, akustische
Kundgebungsmittel zu verwenden, die zu einer unverhältnismäßig hohen
Lärmbelästigung für die Anwohner und Passanten führen. Anweisungen der
Polizei zur Lautstärkenregulierung ist Folge zu leisten."
oder http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/lautsprechereinsatz-bei-versammlungen-323973
"Lärmschutzauflagen sind versammlungsrechtlich nicht nur zum Schutz vor
Gesundheitsgefahren zulässig. Der Schutz unbeteiligter Dritter vor
Immissionen, die von einer Versammlung ausgehen, greift vielmehr schon
unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr ein.
Die öffentliche Sicherheit, zu deren Schutz nach § 15 Abs. 1 VersammlG
Auflagen zulässig sind, umfasst nämlich die Einhaltung der gesamten
Rechtsordnung. Dazu zählen – soweit hier erheblich – auch die
Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (insbesondere zu Gunsten
von Anrainern einer Versammlung) sowie des Arbeitsschutzrechts, das
grundsätzlich auch für niedersächsische Landesbeamte und damit auch für
Polizeibeamte im Rahmen des Einsatzes bei Versammlungen gilt, vgl. § 82
NBG. Und diese Normen bieten eben schon Schutz vor erheblichen
Lärmbelästigungen, d. h. unterhalb der Schwelle der andernfalls
drohenden Gesundheitsgefahr, wie sich im Einzelnen aus den folgenden
Ausführungen ergibt."
Möchtest du von einer Veranstaltung, die deiner Meinung komplett widerspricht, zwangsweise "zusammengebrüllt" werden?
Es geht hier um einen Aufzug. Ich denke da ist das schon erträglich, da es ja nur kurz an einem Ort laut ist.
So ne Demo ist genehmigungspflichtig. Folglich kann die Behörde, welche die Genehmigung erteilt oder versagt, auch Auflagen machen.
Nein, eine Demo ist lediglich anmeldepflichtig - nicht genehmigungspflichtig.