Darf die Polizei ein Motorrad wegen der lautstärke stilllegen?

5 Antworten

Stillegen nicht, das darf nur die Zulassungsbehörde.

Aber wenn das Mopped eine Belästigung oder Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellt  können sie  dir die Weiterfahrt untersagen. Und wenn der Verdacht besteht, daß du dich nicht dran halten wirst können sie das Mopped auch bis zur Klärung des Sachverhalts sicherstellen, sprich abschleppen lassen und an einen Gutachter überstellen.

Ja, dürfen die 

Hallo Trixxe05,

das Gesetz sagt bezüglich Deiner Frage folgendes:


§ 19 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung – Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis  

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird


Das bedeutet, durch die von Dir angeführte Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis.

Das erlöschen der Betriebserlaubnis führt natürlich logischerweise dazu, dass Du das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen darfst.

In der Regel sieht das so aus, dass Dir die Polizei bei Feststellung des Mangels:

  1. die Weiterfahrt untersagen wird
  2. eine Mängelbescheinigung ausstellen wird
  3. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen wird.

Dich erwartet dann ein laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:


Tatbestandsnummer: 331042

Tatvorwurf: Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs an, obwohl eine übermäßige Abgas- oder Geräuschentwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 31 Abs. 2, § 47, § 49 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Zudem kommt folgender Tatbestand in Frage

Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Schöne Grüße
TheGrow

na klar darf sie das- sie  haben zwar etwas spielraum, das beurteilen sie aber nach situation.  wäre dein DB-killer noch vollständig und sie wäre trotzdem zu laut- würde wahrscheinlich ein technischer defekt vorliegen= du hättest zur werkstatt weiterfahren dürfen und es nach  7 tagen wieder vorführen können.  Bei dir  wurde der DB-Killer gekürzt- also eine beabsichtigte tat die zur erlöschung der betriebserlaubnis führte = vorsatz ( das wort vorsatz spielt dann auch eine große rolle, bei der strafe ) . da du dann keine Betriebserlaubnis für das fahrzeug mehr hattest, ist die weitere benutzung im strassenverkehr untersagt.  

Bauart liche Veränderung führt zur  Erlöschung der Betriebserlaubnis  und oder der Zulassung  und TÜV .  Und die Versicherung kann im Schadensfall zwar den Schaden zahlen aber das Geld von dir zurückfordern  . Und das kann sehr teuer werden   , da werden sogar noch deine Enkel für aufkommen müssen .

Effigies  21.05.2015, 02:40

Was soll der Blödfug denn schon wieder? 

da werden sogar noch deine Enkel für aufkommen müssen .

Zum einen gibt es schon lange keine Sippenhaft mehr. Warum sollten also die  Enkel für irgendwelche Schulden aufkommen die nicht ihre sind ? 

Und außerdem ist der Regress auf 5000€ pro Obliegenheitsverletzung  limitiert.  Welche Mortorradfahrerfamilie braucht denn mehrere Generationen um so nen Pillepallebetrag zu zahlen ?

Und schließlich kann die Versicherung nicht einfach so Regress fordern.  Die müssen schon nachweisen daß zwischen der Veränderung am Fahrzeug und dem Unfallhergang ein kausaler Zusammenmhang besteht.  Und das zeigste mir mal wie du nen lauten Auspuff zum Verursaches eines Unfalls machst.