Hausverbot ohne Grund auf dem Bahnhof?
Darf ein Mitarbeiter der DB mir Hausverbot ohne Grund auf dem Bahnhof erteilen?
Sagen wir mal, weil er der Meinung ist, ich gehöre nicht dahin, oder so... oder aus privaten Gründen...
13 Antworten
Ja, wenn Du z.B. kein Kunde der Bahn bist und keinen Fahrschein hast und auch keine Absicht hast einen Fahrschein/Monatskarte zu lösen, dann darf dich die Deutsche Bahn raus werfen.
Wo ist der Unterschied zwischen "herum lungern" und keine Reiseabsicht?
Man kann in einem Bahnhof bspw. auch einkaufen (man könnte meinen, in den meisten größeren Bahnhöfen ist dies mittlerweile der Hauptzweck, Bsp. Berlin Hauptbahnhof).
Das ist einfach zu erklären: Ein Kunde der den Bahnhof durchquert um seinen Weg ab zu kürzen oder der im Bf etwas einkauft oder jemand abholt ...usw... hält sich ohne Reiseabsicht auf. Das ist kein Grund für eine Hausrechtmaßnahme.
Was herumlungern ist erklär ich jetzt nicht.
das darf ers schon, nur ist die frage, ob er das auch durchsetzen kann oder will. offenbar steckt da mehr dahinter, als zu zugeben willst.
völlig unberechtigte hausverbote in einem bahnhof wären extrem kunden-unfreundlich und die gibtes wohl nicht, das hat immer einen grund, den der hinausgewiesene in den meisten fällen nicht einsehen will.
Das kommt darauf an ob er überhaupt Hausrecht ausübt, das kann nicht jeder DB-Mitarbeiter.
Wenn er dazu befugt ist kann jeder Verstoß gegen die Hausordnung zu einem Hausverbot führen.
Hast du es schriftlich bekommen?
Deine ersten Zeilen sind sehr korrekt. Dein letzter Satz in Form der Frage nicht. Ein Hausverbot ist rechtlich auch durch mündliche Bekanntgabe durchsetzungsfähig und gültig.
Das stand auch nie in Frage.
Das hat nicht mit "richtig" zu tun, ein schriftliches HV wäre ein Hinweis das der Mitarbeiter berechtigt war.
Das mündlich ausgesprochene Hausverbot ist weiter gültig.
Ein Bahnhof ist für Bahnkunden. Zum Ein-, Aus- oder Umsteigen oder um Fahrgäste abzuholen. Wenn aufgefallen sein sollte dass Du dort lediglich herumlungerst und eventuell zahlende Kundschaft verunsicherst hast Du dort nichts zu suchen und ein Mitarbeiter der Bahn darf sein Hausrecht ausüben und Dich des Bahnhofs verweisen. Bahnhöfe sind keine Aufenthaltsplätze. Kann das eventuell der Grund gewesen sein?
nur wenn gegen einen Punkt in der Hausordnung verstoßen wurde,
oder gegen mehrere Punkte
Nein! Ein Hausverbot muss keine Begründung beinhalten!
In deiner Wohnung nicht, die ist zu deiner persönlichen Nutzung. Ichn öffentlichen Gebäuden nur, wenn gegen die Haus- Betriebsordnung verstoßen wurde.
Wäre lustig, wenn du keinen Ausweis mehr bekommst (Hausverbot im Rathaus) nicht zur Arbeit fahren kannst (Hausverbot im Bahnhof und nicht zur Schule kannst (Hausverbot in der Schule).
Nein. Aufenthalt ohne Reiseabsicht ist kein Verstoß gegen die Hausordnung. Rumlungern z.B. hingegen schon.