Darf die Polizei befehle verweigern?
Hallo,
Ich kenn mich leider mit dem Thema Polizei, ihren Rechten und ihren Pflichten leider nicht gut aus und versuche mich aufgrund der aktuellen Situation ein wenig mehr zu informieren. Ich würde euch jedoch bitten Sachlich und höflich zu bleiben, da die Meinungen doch auch sehr auseinander gehen.
Also ich frage mich ob ein Polizist mitten in einem Einsatz einen Befehl verweigern kann oder immer als Einheit agieren muss. Beispielsweise wenn der besagte Beamte mit seiner Truppe durch die Straßen geht und der Einsatzleiter einen Befehl erteilt, den er jedoch nicht ausführen möchte. Wie würde ein Polizist in solch einer Lage handeln müssen? Kann er vor den z.B.zivilen verdächtigen Personen einfach seine Meinung äußern? Oder sogar andere Polizisten abhalten?
(Ich meine hierbei jedoch nicht extrem Situationen in denen man andere unschuldige Körperlich verletzt.)
7 Antworten
Rein von der Theorie her ist das nicht möglich. Denn im Einsatz kann sich eine Lage sehr schnell ändern, so dass dann in Sekundenschnelle Befehle ausgegeben und ausgeführt werden müssen.
Handelt dann ein Einzelner gegen den Befehl, dann kann das im schlimmsten Fall die gesamte Taktik zunichte machen und das eigene Leben, das der Kollegen und/oder der zu schützenden Personen gefährden.
Das ist nichts anderes als bei der Bundeswehr oder auch der Feuerwehr... manchmal geht es eben um Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden - und wenn da jeder Einzelne erst einmal sein Veto einlegen würde, dann würde kein schneller Einsatz zustande kommen.
Dafür gibt es eben Vorgesetzte und Ranghöhere, die im Normalfall eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung haben sollten, um zur rechten Zeit die richtigen Entscheidungen zu treffen. Das dabei auch Fehler passieren, ist klar - zum einen ist kein Mensch fehlerlos, zum anderen müssen die Entscheidungen ggfs. in Sekundenschnelle und auf Basis von unvollständigem Wissen getroffen werden. Dafür muss sich dann der Befehlende ggfs. im Nachhinein verantworten.
Denn natürlich hat der einzelne Beamte im Nachhinein die Möglichkeit, Beschwerde gegen seinen Vorgesetzten einzureichen wenn er der Meinung ist, dass dieser falsch gehandelt oder entschieden hat. Aber eben nicht im Einsatz selbst.
Wie gesagt zumindest in der Theorie, denn man kann ja nicht in die Köpfe der Menschen hinein schauen. Und wenn sich plötzlich ein Polizist entscheidet, den Befehl seines Vorgesetzten zu verweigern, dann ist das eben so. Dann kann man nur hoffen, dass das keine negativen Folgen für den Einsatz hat und der verweigernde Beamte wird sicherlich im Nachgang ordentlich ärger und eine interne Ermittlung über sich ergehen lassen müssen.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Grundsätzlich kann man Befehle nicht verweigern, nur den Gehorsam. Ein Polizeibeamter ist an Recht und Gesetz gebunden und dieses besagt, dass er den Befehlen des Einsatzleiters Folge zu leisten hat. Davon gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die jedoch in der Praxis wohl kaum vorkommen dürften. Wer den Gehorsam verweigert, obwohl eine solche Ausnahme nicht vorliegt, hat mit Disziplinarmaßnahmen, die bis zur Entlassung reichen können, zu rechnen.
Was wenn der Einsatzleiter sagt zieh dich aus und komm zu mir ins Bett?
Für Beamte gilt grundsätzlich Weisungspflicht, sie müssen sich also an Anweisungen ihrer Vorgesetzten halten.
Einzige Ausnahme ist, wenn eine Anweisung rechtswidrig ist.
Das habe ich bei Wikipedia gefunden:
Gehorsamsverweigerung ist im deutschen Recht eine Straftat nach § 20Wehrstrafgesetz (WStG). Gehorsamsverweigerung beinhaltet dabei nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern
- sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl aufzulehnen oder
- ihn auch nach Wiederholung dieses Befehlsnicht auszuführen.
Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgeneines Befehls nur bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge, wie etwa Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören, eine Straftat, nämlich „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz (WStG). Ansonsten kann es nur nach der Wehrdisziplinarordnung geahndet werden.
lg
Ach so. Mal wieder was dazugelernt :)
Bei Polizeibeamten greift das Wehrstrafgesetz nicht.