Zeugenaussage muss ich Aussagen?
Wurde als Zeuge zur Gerichtsverhandlung gerufen. Geht um meinem Cousin und seinen Freunden wegen gefährlicher köperverletzung. Muss ich da Aussagen oder darf ich meine Aussage weigern?
10 Antworten
Du hast recht gegen Cousin sagt man nicht aus. Gesetzlich magst Du dazu verpflichtet sein, weil Du nicht sehr nah verwandt bist, doch kann Dir keiner Vorschreiben was Du gesehen/gehoert oder nicht gesehen bzw. nicht gehoert hast. Du musst wohl aussagen, aber zu einer bestimmten Aussage kann man Dich nicht verpflichten. geh also hin, als Zeuge gibt es auch Zeugengeld. http://www.juraforum.de/lexikon/zeugnisverweigerungsrecht
Nach welchem Gesetz soll das Verschweigen von Tatsachen eine Straftat sein? http://blog.strafrecht.jurion.de/2010/03/fair-trial-verbietet-den-ermittlungsbehoerden-zu-luegen
Ob für einen Cousin noch das Zeugnisverweigerungsrecht gilt, weiß ich nicht. Aber wenn es so sein sollte, muss und wird dich der Richter darauf hinweisen und fragen, ob du dieses Recht in Anspruch nehmen willst. In dfiesem Fall kannst du dann die Aussage verweigern.
Andernfalls bist du verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, nichts zu verschweigen oder auch hinzuzufügen - sonst könnte schnell ein Verfahren wegen Falschaussage auf dich zukommen.
Bei einem Cousin besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht. Vor deiner Vernehmung bei Gericht wirst du vom Richter nach deinen Verwandtschaftsverhältnissen gegenüber den Angeklagten befragt. Hier solltest du den Richter darauf hinweisen, dass es sich zumindest bei einem der Angeklagten um deinen Cousin handelt. Dieser wird dich dann im Einzelfall rechtlich aufklären, also ob du überhaupt und gegen wen du aussagen musst ;-)
Ich meine nicht, Cousins sind vom Zeugnisverweigerungsrecht ausgeschlossen:
http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html
Cousin ist meiner Meinung nach im 4. Grad mit dir verwandt :-(
als verwandter eines angeklagten hast du das recht die aussage zu verweigern. wenn du dies nicht machst, musst du aber in jedem fall wahrheitsgemäß aussagen.
habe noch mal nachgeschaut, mit einem cousin bist du im 4. grad verwandt, da hast du kein zeugnisverweigerungsrecht mehr. bei onkel oder tante hättest du es noch.
tatsachen zu verschweigen oder auch zu lügen wäre aber in jedem fall eine straftat