Darf ein Wohnungseigentümer die Eigentümerliste an Dritte (mich) weitergeben?

4 Antworten

Natürlich nicht.

Als Vergleich: Wenn Du beim Grundbuchamt nach dem Eigentümer eines Grundstücks fragst, benötigst Du ein "berechtigtes Interesse" und eine Kaufabsicht wäre nicht ausreichend.

Als Tipp: fertige entsprechend viele Anschreiben an und lege jeden in ein vorfrankiertes, offenes Kuvert. Dann kann die HV den Inhalt prüfen. Damit fragst Du höflich bei der HV an, ob diese es für Dich an die ETG weiterleiten, ggfs. gegen eine kleine Aufwandsentschädigung von z.B. 1-2 €/Brief.

Das klappt sogar beim Grundbuchamt - wie gesagt: nett und höflich, denn die HV muss es nicht tun.

da könnte drin Kollege sich sehr unbeliebt machen

warum gehst du nicht einfach hin und fragst die Bewohner ob sie die Eigentümer sind.., oder wendest dich an die Hausverwaltung, die die Eigentümer kontaktieren können, ob denen eine Weitergabe ihrer Adresse Daten recht wären

maike1 
Beitragsersteller
 10.04.2019, 22:37

Ja das werde ich machen. Danke sehr:)

Wenn die Eigentümer ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben, dass ihre Adressen bzw Kontaktdaten weitergegeben werden dürfen, geht das

Kirschkerze  10.04.2019, 22:29

Und ich bezweifle dass diese Einwilligung beinhaltete "Auch gerne an alle Außenstehende Dritte, die nichts mit der Eigentümergemeinschaft zu tun haben" ;)

"Früher" war es schon verboten Daten Dritter ungefragt und unerlaubt weiter zu geben .... seit der DSGVO kann es sogar teuer werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung