meine wasseruhren sind seit 11 jahren abgelaufen. muss ich meine nebenkostenabrechnung bezahlen?
meine wasseruhren sind seit 1999 abgelaufen. jetzt habe ich meine nebenkostenabrechnung vom vermieter bekommen und soll 642 € nachzahlen, weil mein warmwasserverbrauch so hoch sein soll. wir sind 2 erwachsene und ein 2jähriges kind und sollen 5050 l warmes und 4000 l kaltes wasser verbraucht haben. das steht doch in keinem verhältnis. jeder haushalt verbraucht doch mehr kaltes als warmes wasser und nicht umgekehrt. ich habe mich jetzt mal mit einem messbecher hingesetzt und genau 10l wasser abgemessen. laut zähler waren es aber 12 l. auch wenn ich wasser in die badewanne für mein kind lass, habe ich immer dieselbe füllhöhe und logischerweise auch immer 37 grad warmes wasser drin. laut zähler schwankt die literzahl aber teilweise um 40 l. mal haben wir laut zähler 80 l in der wanne und beim nächsten mal wieder 120 l, obwohl ich immer dieselbe füllhöhe habe. mein vermieter sagt, dass das schon mal sein kann. er redet immer alles schön. was kann ich gegen diesen mist tun? muss ich diese nebenkostenabrechnung wirklich zahlen, obwohl sich mein vermieter ja sogar strafbar gemacht hat, weil er die wasseruhren nicht fristgerecht ausgetauscht hat?
11 Antworten
also wenn die wasseruhr nicht beschädigt ist und kein leck irgendwo ist(kann ja sein dass nen rohrbruch (unter der erde)irgendwo war, aber nicht entdeckt wurde)musste wohl oder übel die wasserrechnung bezahlen, allerdings musst du der stadt oder gemeinde , jenachdem wo du wohnst bescheit geben,weil diese wasseruhr , so wies bei uns grade abgelaufen ist, ausgewechselt werden muss. es ist eine pflicht der gemeinde oder stadt , diese uhren zu warten. kann auch möglcih sein , dass das wasserrad durchgerostet ist und somit die turbine, die fürs zählen zuständig ist, sich schneller dreht. dann wärs ein fall für die anwaltschaft, weil die gemeinde oder stadt es versäumt hat, diesen mangel zu erkennen.
Hallo Maya, Wasseruhren sind zwar eichpflichtig. Aber bitte sehe Dir doch mal den folgenden Link an: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=93246 Ich denke, dass die Sache darauf hinaus läuft, dass Du zwar zahlen musst, aber ggf. nicht mehr nach Wasserzähler, sondern nach Wohnfläche oder einem anderen, allgemein üblichen Umlageschlüssel (z. B. Personentage). Da musst Du mal ganz genau nachsehen, was für Dich letztlich besser ist. Wasserzähler haben auch eine sehr hohe Toleranzgrenze und Dein Versuch, anhand des geringen Verbrauchs von 10 - 120 Ltr Wasser eine Aussage nach der Uhr zu erhalten, erscheint mir zwar theoretisch klar aber in der Praxis ungeeignet, da die Zähler wirklich nur sehr grobe Messungen vornehmen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch abgelaufene Zähler noch recht passabel gemessen haben. Was mich jedoch wundert ist, dass der Warmwasserverbrauch höher sein soll, als der Kaltwasserverbrauch. Vllt. habt Ihr die Spülmaschine über die Warmwasserleitung angeschlossen (wird schon mal gemacht um elektr. Vorheizkosten zu sparen) oder der Vermieter hat den Zähler vertauscht?
Hier noch ein link, aus dem es besser hervor geht: http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=23487&ccheck=1
Auf keinen Fall. Wende dich an den Mieterbund.
wenn die nebenkostenabrechnung mehr als ein jahr vergangen ist, musst du NICHTS zurückzahlen. Dann hat sich das ganze nämlich verjährt. Muss dir der vermieter jedoch was zurückzahlen, muss er das auch nach jahren noch. Hatte jetzt erst den Fall mit meinem vermieter, bei mir waren es zwar nur 3 euro vom letzten Jahr, aber diese musste ich nun auch nicht zurückzahlen. Und das deine Wasseruhren schon so lange abgelaufen sind find ich bisschen Kurios. bei uns im Haus kommen regelmäßig Leute, die das ganze kontrollieren und auswechseln.
Für die Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre und für die Warmwasserzähler 5 Jahre.
Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler erneut geeicht oder beglaubigt sein oder durch gültig geeichte/beglaubigte ersetzt werden müssen.
Ansonsten schließe ich mich da Peuteneuer an. Wasserzähler, die die Eichzeit überschritten haben, werden so behandelt, als ob keine vorhanden wären.