meine wasseruhren sind seit 11 jahren abgelaufen. muss ich meine nebenkostenabrechnung bezahlen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

also wenn die wasseruhr nicht beschädigt ist und kein leck irgendwo ist(kann ja sein dass nen rohrbruch (unter der erde)irgendwo war, aber nicht entdeckt wurde)musste wohl oder übel die wasserrechnung bezahlen, allerdings musst du der stadt oder gemeinde , jenachdem wo du wohnst bescheit geben,weil diese wasseruhr , so wies bei uns grade abgelaufen ist, ausgewechselt werden muss. es ist eine pflicht der gemeinde oder stadt , diese uhren zu warten. kann auch möglcih sein , dass das wasserrad durchgerostet ist und somit die turbine, die fürs zählen zuständig ist, sich schneller dreht. dann wärs ein fall für die anwaltschaft, weil die gemeinde oder stadt es versäumt hat, diesen mangel zu erkennen.

Hallo Maya, Wasseruhren sind zwar eichpflichtig. Aber bitte sehe Dir doch mal den folgenden Link an: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=93246 Ich denke, dass die Sache darauf hinaus läuft, dass Du zwar zahlen musst, aber ggf. nicht mehr nach Wasserzähler, sondern nach Wohnfläche oder einem anderen, allgemein üblichen Umlageschlüssel (z. B. Personentage). Da musst Du mal ganz genau nachsehen, was für Dich letztlich besser ist. Wasserzähler haben auch eine sehr hohe Toleranzgrenze und Dein Versuch, anhand des geringen Verbrauchs von 10 - 120 Ltr Wasser eine Aussage nach der Uhr zu erhalten, erscheint mir zwar theoretisch klar aber in der Praxis ungeeignet, da die Zähler wirklich nur sehr grobe Messungen vornehmen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass auch abgelaufene Zähler noch recht passabel gemessen haben. Was mich jedoch wundert ist, dass der Warmwasserverbrauch höher sein soll, als der Kaltwasserverbrauch. Vllt. habt Ihr die Spülmaschine über die Warmwasserleitung angeschlossen (wird schon mal gemacht um elektr. Vorheizkosten zu sparen) oder der Vermieter hat den Zähler vertauscht?

Auf keinen Fall. Wende dich an den Mieterbund.

wenn die nebenkostenabrechnung mehr als ein jahr vergangen ist, musst du NICHTS zurückzahlen. Dann hat sich das ganze nämlich verjährt. Muss dir der vermieter jedoch was zurückzahlen, muss er das auch nach jahren noch. Hatte jetzt erst den Fall mit meinem vermieter, bei mir waren es zwar nur 3 euro vom letzten Jahr, aber diese musste ich nun auch nicht zurückzahlen. Und das deine Wasseruhren schon so lange abgelaufen sind find ich bisschen Kurios. bei uns im Haus kommen regelmäßig Leute, die das ganze kontrollieren und auswechseln.

Für die Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre und für die Warmwasserzähler 5 Jahre.

Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler erneut geeicht oder beglaubigt sein oder durch gültig geeichte/beglaubigte ersetzt werden müssen.

Ansonsten schließe ich mich da Peuteneuer an. Wasserzähler, die die Eichzeit überschritten haben, werden so behandelt, als ob keine vorhanden wären.