Darf ein Vermieter vorschreiben,wieviel Sachen man in seinen Keller stellen darf?
Natürlich keine leicht brennbaren Flüssigkeiten ,aber doch wohl geschlossene Konserven mit Maler-Farbe oder einem geschlossenen Gebinde mit Motorenöl zum Nachfüllen oder 5-liter Gebinde mit destiliertem Wasser. Der Keller ist mit Abteilen für die Mieter unterteilt. Die Trennung der Wände zwischen den Abteilen sind Holzverschläge aus Latten,die viel Luft durchlassen.Wie voll der Keller ist,geht doch zudem den Vermieter nichts an(Hier ca 40-50 % des Raumvolumen des Abteils) Bei OBi sagt man,dass auch keine neue Brandschutzverordnung herausgekommen ist. Also hat der Vemieter doch nichts zu meckern?
8 Antworten
Meckert er denn?
Du darfst deinen Keller auch blickdicht machen. Sonst kann ja jeder Spitzbube sich den attraktivsten aussuchen um auf Schnäppchenjagd gehen zu können.
Der Keller gehört zur Wohnung, du darfst unter Einhaltung der Brandschutzbestimmungen soviel dort abstellen wie du lustig bist. Du bist sein Besitzer und hast das Hausrecht.
Ergänzung:
Leicht entzündliche Güter wie beispielsweise Benzin sollten nicht im Keller gelagert werden. Ich rate auch davon ab, Druck- oder Flüssiggasbehälter dort aufzubewahren. Die Brand- und Explosionsgefahr ist einfach zu groß. Aber grundsätzlich kann der Abstellraum für alles genutzt werden, was an Wohngegenständen ausrangiert wurde. Schränke, Teppiche, Schränke mit Vorräten, der alte Trockner oder Werkzeuge. Apropos Werkzeuge: Wer gerne den MacGyver spielt und in seinem Keller bohrt, hämmert und sägt, hat sich auch dort an die Ruhezeiten zu halten und muss auf seine Mitmieter Rücksicht nehmen. Was so wenig wie die Leiche in den Keller gehört, sind Wertsachen. Bei Diebstahl zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Kellerraum rundherum aus Mauern gebaut wurde und mit einem Sicherheitsschloss gesichert wurde. Der übliche Verschlag mit Holztür und einfachem Schloss ist dabei wenig hilfreich. Die übrigen Gegenstände sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Keller ordentlich verschlossen war.
bitte Info (Urteile). Hier macht das (fast) jeder Mieter!
Man sagt eigentlich immer "was man aus Sicherheitsgründen nicht in der Wohnung haben will, gehört auch nicht in den Keller".
Also alles was gefährlich ist oder werden könnte, gefährliche Stoffe oder etwas das leicht brennen oder explodieren kann, sowas könnte der VM schon untersagen.
Dein VM wird ja diverse Versicherungen haben, wenn seine Brandschutzversicherung solche Lagerungen untersagt, dann muss er das natürlich auch durchsetzen um den Schutz nicht zu verlieren.
Aber wie voll dein Keller ist, das geht ihn eigentlich gar nichts an.
Er darf dir zumindest die Mengen umweltschädlicher Stoffe vorschreiben und dass diese gegen Leckageunfälle in einer öl- und säuredichten Wanne aufzubewahren sind.
Auch ist der Keller kein Archiv für kartonweise Ablagen und Kontoauszüge als Brandbeschleuniger.
Da unterschreibe ich den Satz: "Was man aus Sicherheitsgründen nicht in der Wohnung haben will, gehört auch nicht in den Keller".
G imager761
Nein, es sei den, du lagerst etwas das Ungetier anlocken kann (Müll) aber ansonsten geht es nur dich was an, wenn es dein alleiniger Raum ist
Falsch. Der Vermieter darf das.
Den Paragrafen möchte ich sehen
Ich denke hier wirst du fündig:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007156
§65 Absatz 9
##kamikaze2001,
Der Geltungsbereich sind Betriebsanlagen und nicht Mietwohnungen bzw. Mieterkeller.
... wie bitte? Blickdicht? Das sehen die Gerichte hier bei uns aber ganz anders.