Muss ich angebrochene Paletten etc. in meinem Keller lagern?
Guten Tag,
wir haben vor kurzem eine neue Wohnung bezogen.
Am Tag der Schlüsselabgabe stellte ich fest, dass der Vormieter recht viel Kram im Keller hinterlassen hat, z.B. angebrochene Verpackungen wie Fließen, Laminat, Zementsäcke usw.
Ich war verärgert, weil ich den Kram nicht im Keller haben möchte.
Die Vermieterin sagte, es "gehöre zur Wohnung". Nachdem ich auf sie eingeredet hat, sagte sie ich könne das wohl auf den Sperrmüll schmeißen. Ich glaube zwar nicht, dass der Sperrmüll sowas mitnimmt aber sei es drum.
Ich möchte mich ungerne angreifbar machen. Sollte ich mir am besten eine schriftliche Freigabe von ihr geben lassen? Nicht, dass sie mich belangt, ich hätte fremdes Eigentum entsorgt.
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob Mieter verpflichtet sind, sowas in den eigenen Kellerräumen zu lagern? Das kann doch nicht sein.
Gruß
3 Antworten
Wenn dir mietvertraglich ein Keller für dich allein zugesichert ist, ist dir dieser auch geräumt zur Verfügung zu stellen. Dass das so ist, hat der Vermieter zu gewährleisten. Dass das Zeugs zur Wohnung gehört, ist Unsinn. Wenn du es nicht verwenden kannst, stelle der Vermieterin eine Frist. Danach stellst du die Bescherung einfach raus.
Angebrochene Fliesenpackungen und Laminat würde ich auf jeden Fall behalten. Wer weiß, für was Du das nochmal brauchen kannst. Irgendwann mal eine Fliese zerstört? Sie kann ausgetauscht werden, wenn der Ersatz noch vorhanden ist.
Gleiches gilt für Laminat.
Aber was man nicht für solche schlauen Sachen brauchen kann, sollte die Vermieterin weg- bzw. rausräumen. Was will man mit einem seit Jahren angebrochenen Sack Fliesenkleber noch? Der ist vermutlich steinhart und zu nichts mehr zu gebrauchen.
Stimmt, zwei Sack Fliesenkleber sind auch noch dabei. Danke für die Antwort!
Das mag "zur Wohnung" aus Sicht der Vermietering gehören - weil sie damit irgendwann die Wohnung renoviert hat und/oder renovieren will. Aber dich muss das nicht kümmern - das ist allein ihr Bier, wie sie ihr Eigentum organisiert.
Du hast aber eine Wohnung und einen Kellerraum mit x m² gemietet und wenn die von anderer Leute Zeug belegt sind, muss der Eigentümer abhilfe schaffen. Oder du minderst entsprechend die Miete für den nicht nutzbaren Kelleranteil.
Und ja, ich würde das zur eigenen Sicherheit schriftlich fixieren (auflisten), wer was mit welchen der Sachen machen soll - und wer ggf. die Kosten dafür übernimmt (-> Vermieterin!). "Bauschutt" wie Fliesen nimmt der Sperrmüll wohl kaum mit - damit wird jemand zum Bauhof fahren müssen.