Muss ich angebrochene Paletten etc. in meinem Keller lagern?

3 Antworten

Wenn dir mietvertraglich ein Keller für dich allein zugesichert ist, ist dir dieser auch geräumt zur Verfügung zu stellen. Dass das so ist, hat der Vermieter zu gewährleisten. Dass das Zeugs zur Wohnung gehört, ist Unsinn. Wenn du es nicht verwenden kannst, stelle der Vermieterin eine Frist. Danach stellst du die Bescherung einfach raus.

Angebrochene Fliesenpackungen und Laminat würde ich auf jeden Fall behalten. Wer weiß, für was Du das nochmal brauchen kannst. Irgendwann mal eine Fliese zerstört? Sie kann ausgetauscht werden, wenn der Ersatz noch vorhanden ist.

Gleiches gilt für Laminat.

Aber was man nicht für solche schlauen Sachen brauchen kann, sollte die Vermieterin weg- bzw. rausräumen. Was will man mit einem seit Jahren angebrochenen Sack Fliesenkleber noch? Der ist vermutlich steinhart und zu nichts mehr zu gebrauchen.

DaliKlick87 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 20:26

Stimmt, zwei Sack Fliesenkleber sind auch noch dabei. Danke für die Antwort!

Das mag "zur Wohnung" aus Sicht der Vermietering gehören - weil sie damit irgendwann die Wohnung renoviert hat und/oder renovieren will. Aber dich muss das nicht kümmern - das ist allein ihr Bier, wie sie ihr Eigentum organisiert.

Du hast aber eine Wohnung und einen Kellerraum mit x m² gemietet und wenn die von anderer Leute Zeug belegt sind, muss der Eigentümer abhilfe schaffen. Oder du minderst entsprechend die Miete für den nicht nutzbaren Kelleranteil.

Und ja, ich würde das zur eigenen Sicherheit schriftlich fixieren (auflisten), wer was mit welchen der Sachen machen soll - und wer ggf. die Kosten dafür übernimmt (-> Vermieterin!). "Bauschutt" wie Fliesen nimmt der Sperrmüll wohl kaum mit - damit wird jemand zum Bauhof fahren müssen.