Dübellöcher bei Auszug schließen?
Server Leute, kurze Frage. Darf der Vermieter vorgeben mit welchem Material dübellöcher verschlossen werden müssen? In dem konkreten Fall, möchte bzw. Verlangt der Vermieter, das die Löcher mit kalkputz Verschlossen werden. Meines Erachtens ist es egal, ob man n einfachen günstigen Putz aus der Tube nimmt oder das was er will. Genauso verlangt er, dass man die Wände, wo man Löcher verschlossen hat neu streicht.
4 Antworten
Die materialien kann er nicht vorschreiben, jedoch je nach Mietvertrag , das wiederherstellen des ursprünglichen Zustands der Wohnung, dazu gehört natürlich auch das Streichen der Wände.
Das streichen der Wände als Klausel wurde für ungültig erklärt.
Ich glaube Du solltest mal Schönheitsreparaturen bzw, Endrenovierungsklauseln, Meitrechtslexikon googeln, denn nur bestimmte Sachen sind unwirksam, nicht generell.
Nun, entscheidend ist, ob du überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Nur dann müssen Dübellöcher verschlossen werden. Deshalb stell mal hier den Wortlaut der Klausel zu Schönheitsrep. zum Ende der Mietzeit, aber auch während der Mietzeit, ein. Wichtig ist auch zu wissen, ob dir die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben wurde. Wenn nicht, fallen sämtliche Schönheitsrep. weg und die Löcher können offenbleiben. die Wohnung wäre nur grob zu reinigen und Fenster brauchen nicht geputzt werden.
Dübellöcher in geringem Umfang gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen garnicht verschlossen werden.
Wärst du zu Neuanstrich verpflIchtet, weil knallige Farbwahl als Mangel zu beheben ist oder einen Renovierung durch Abnutzung fällig ist, gehört dies hingegen zwingend zu einer sachgerechten Renovierungsarbeit dazu.
Welches Material zu verwendene wäre, richtet sich nach der Größe der Reparaturstelle: Übliche 6- oder 8-mm-Löcher kann man mit Gipsspachtel aus der Tube füllen, größere nicht, das dieses Material nur in einer geringen Materialstärke verwendet werden kann.
G imager761
Wenn du laut Mietvertrag verpflichtet bist die Wände zu streichen, dann spielt das Material des Dübellochverschlusses keine Rolle. In Deutschland müssen bei besenreiner Rückgabeverpflichtung des Mieters nicht einmal die Dübellöcher verschlossen werden. Also schau in deinen Mietvertrag.
Das streichen der Wände als Klausel wurde für ungültig erklärt. Die einzigen Wände die zu streichen sind wären die, die bunt sind.