Vermieter verlangt dass ich die Wohnung beim Auszug komplett neu streiche - ist das rechtens?


17.06.2021, 18:20

Ich habe auch durch Googeln gar nichts über diesen §15 gefunden. Was ist damit gemeint?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Paragraph im Vertrag ist nicht gültig, weil der die jeweilige Abnutzung nicht berücksichtigt, sondern Dir pauschal die Verpflichtung überträgt. Dazu gibt es ein Urteil - mal googeln!

Die Konsequenz aus der Unwirksamkeit der Bestimmung ist paradoxerweise, dass du tatsächlich gar nicht renovieren musst. Herzlichen Glückwunsch.

Es wird hier suggeriert, dass der Mieter unabhängig von einer Notwendigkeit und mit Vorgabe Raufaser und weiß, zu renovieren habe. Das bedeutet eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Die Klausel wird damit in Gänze unwirksam. Die Wohnung ist besenrein zurück zu geben.

Zumindest in Österreich gab es vor einiger Zeit ein Grundsatzurteil, dass der Vermieter eine normale Abnutzung in Kauf nehmen muss. Ist ja irgendwie plausibel, wenn man etwas vermietet ist es eben in fünf Jahren bei normalem und auch besonders sorgfältigem Gebrauch nicht mehr neuwertig und das ist in den Mietkosten enthalten.

"Zusatz zur Renovierung §15:

Mieter und Vermieter vereinbaren, dass - unabhängig gesetzlicher Regelungen - der Mieter die Wohnung bei Auszug komplett Raufaser tapeziert und frisch weiß angelegt übergeben wird. Es sei denn, Nachmieter und Vermieter gestatten die Tapeten an den Wänden zu belassen. Hiermit ist der neue Mieter ausdrücklich einverstanden."

Eine derartige Klausel ist rechtlich nicht bindend, da sie den Mieter einseitig binden würde.

Die Art einer Wanddekoration - hier Rauhaser kann dem Mieter icht vorgeschlieben.

Der neue Mieter wurde aber überhaupt nicht gefragt.

dir wurde der Mietvertrag doch vorgelegt damit du den unterschreibst…

liest du dir nicht durch was du unterzeichnest?

aber davon ab:

du hast ne frisch gestrichene / tapezierte Wohnung übernommen - warum soll der nachmieter sich mit weniger zufrieden geben?

wie lange hast du denn da gewohnt?

ShatteredSoul 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 15:23

Das muss der Nachmieter ja nicht. Der Vermieter kann sich darum kümmern, dass die Wände gestrichen werden. Ich habe 7 Jahre in der Wohnung gewohnt und dem Vermieter insgesamt mehr als 50.000 Euro gezahlt.

Vampire321  18.06.2021, 15:37
@ShatteredSoul

Du raffst es nicht..,

aber bleib ruhig bei deiner Meinung, der Richter wird dir schon sagen was das Gesetz dazu sagt

dann wird’s halt durch due Gerichtskosten noch etwas teurer…

du hättest dir ja vor sieben Jahren ne Immobilie kaufen können … dann hättest du schon 50.000€ zinsen u d tilgung gezahlt … bei kolportierten 2% tilgung p.a. wären das schon 14% die dir die butze gehören würde…