Darf ein Vermieter ohne Erlaubnis bzw. Vorankündigung Leute am Haus vor dem Fenster arbeiten lassen?
Hallo!
Ich bin gerade sehr sauer auf unseren Vermieter.
Erstmal zur Vorgeschichte : Ich sitze sehr gerne hier auf dem Sofa, nur mit Bademantel an, wenn ich nicht arbeiten muss und lese oder mache andere Sachen und stehe deshalb auch ab und zu auf. Jetzt musste ich gerade feststellen dass vor der Fensterwand beim Wintergarten zwei Leute mit der Leiter da hoch und runter gehen. Habe die eine Zeit lang beobachtet und musste entsetzt feststellen, dass sie, sobald sie an meinem Fenster vorbei kommen, reingaffen als hätten die noch nie eine Frau gesehen. Selbst wenn ich sie dabei anschaue, interessiert es sie nicht und gaffen weiter.
Da ich mich nur mit Bademantel bekleidet dementsprechend gedemütigt fühle, wollte ich mal wissen, ob das überhaut so in Ordnung ist? Der Vermieter hat nichts in dieser Art gesagt, dass am Haus gearbeitet wird und dass da eventuell dann Gestalten vor den Fenstern herumgeistern.
Ich habe mich natürlich direkt angezogen und werde jetzt gleich erstmal für eine Weile die Wohnung verlassen in der Hoffnung, dass die nichtmehr allzulange vor dem Fenster zugange sind.
Darf der Vermieter das einfach ohne Ankündigung? Ich hätte ja auch nackt sein können nach einer Dusche oder sowas. :D
Kann ich diesbezüglich irgendwie gegen den Vermieter vorgehen? Das ist meiner Meinung nach verletzung der Privatsphäre.
7 Antworten
Arbeiten die nicht die Wohnung eines Mieters selbst betreffen muß der Vermieter weder ankündigen noch den Mieter um Erlaubnis fragen.
Er hätte informieren können, aber nicht müssen. Eine starke Einschränkung des Mietobjekts alleine durch vorbeikletternde Handwerker ist nicht gegeben.
Wer weiss, warum die Arbeiten gemacht werden, manchmal ergibt sich die Notwendigkeit von einem Tag auf den anderen und es ist gar nicht möglich, zu informieren.
Eine Erlaubnis der Mieter braucht er nicht.
Und wo ist das Problem, wenn Du im Bademantel gesehen wirst? Zieh Dir was an, und gut ist. Oder zieh Dich aus und mach den Arbeitern 'ne Freude. Der Wintergarten ist ja wahrscheinlich auch von gegenüberliegenden Häusern einsehbar, müsser deren Bewohner auch eine Genehmigung einholen, bevor sie in deine Richtung sehen?
Auf gar keinen Fall. Ich hatte mal eine Eigentumswohnung, war also selbst Vermieter. Die Eigentümergemeinschaft hat beschlossen, die Fassade zu streichen. Selbstverständlich wurden alle im Haus darüber informiert und zwar zwei Wochen bevor das Gerüst gestellt wurde.
Der Vermieter hat das einfach versäumt und das ist nicht richtig. Vor allem ist die Frage, was wird gemacht und folglich wie lange dauert es?
Nein darf er nicht. Muss er ankündigen und mit dir einen Termin ausmachen.
Woraus ergibt sich die Pflicht zur Ankündigung? War es überhaupt zeitlich möglich, anzukündigen?
Btw: Am Haus herumkletternde Handwerker sind keine Einschränkung für die Mieter. Wofür gibt es Gardinen und Fenster?
Stimmt leider nicht ....
Kommt drauf an. Hat die Fragestellerin ein Haus mit Garten angemietet, darf er das auch dann nicht. Aber das hat sie nicbt näher erläutert.
aber nicht wenn die arbeiten ausserhalb dieser wohnung stattfinden