Nach Fenstereinbau Kippsperre vom Vermieter eingesetzt, erlaubt?

11 Antworten

In den neuen Fenstern wurde eine Kippsperre eingebaut.

Hier liegt der Schlüssel, wenn ich den Satz richtig verstehe. Wenn es so ist, dass Fenster mit Dreh-Kipp-Beschlag eingebaut wurden, aber zusätzlich eine Kippsperre, dann läßt sich diese Kippsperre doch bestimmt von einem Fachmann entfernen. Grundsätzlich würde ich meinen, dass der Vermieter in dem Mehrfamilienhaus richtig gehandelt hat, indem er Fenster eingebaut hat, die das gefährliche "Lüften" durch Kippen nicht mehr ermöglichen. Wahrscheinlich sind von 5 Mietern auch 4 vollkommen damit einverstanden, bzw. haben kein Problem damit. Wenn nun ein Mieter dabei ist, der weiterhin kippen will und darauf beharrt, weil er die Wohnung nur deswegen gemietet hat, weil das Fensterkippen möglich ist, dann würde ich bei diesem Mieter die Kippsperre zumindest an den Fenstern, wo er es ausdrücklich will, wieder entfernen lassen. Gleichzeitig würde ich das aber nur, wenn der Mieter eine Erklärung unterschreibt, in der er auf die möglichen Folgen hingewiesen wird mit individuellem Bezug zum Haus bzw. dort besonders gefährlichen Stellen und ihn auf die finanziellen Konsequenzen hinweisen, die eine Beseitigung von Folgeschäden haben könnte. Außerdem würde ich um Einverständnis zu zweimal Wohnungsbesichtigung pro Jahr bitten. So gewappnet, kann der Mieter hinterher nicht mehr sagen, er hätte es nicht gewusst und ich glaube man könnte sich dann als Vermieter darauf verlassen, dass der Mieter schon aufpassen wird.

Da ich mal was mit Fensterbau zu tun hatte - ich kann mir nicht vorstellen, dass man dies nachträglich einbauen lässt oder einbauen kann, denn der Aufwand dafür wäre viel zu hoch und kostspielig. Ich denke eher, dass es von vornherein nur Drehflügel sind und nicht Dreh-Kippflügel - ersteres wäre nämlich gut 25% billiger und darum geht es wahrscheinlich. Üblich wäre bei einem zweiflügeligen Fenster ein Dreh und ein Dreh- Kipp, bei einem einflügeligen Fenster... naja, was der Kunde halt so will.

Eine fehlende - oder mutmaßlich verhinderte - Kippfunktion stellt kein Mangel dar, schon gar nicht bei einem neuen Fenster. Dem Eigentümer steht es völlig frei was er einbauen lässt, hier sollte man mal miteinander reden was dass wenn für einen Sinn haben soll. Das Argument mit dem Sommer ist durchaus berechtigt...

Auch wenn die Fenster neu sind: Mangel an der Mietsache, u.U. Grund für Mietminderung.

Dein Mieterverein hilft Dir da aber bestimmt besser als ich es kann.

Lschre78  13.12.2012, 08:44

WAS? Fenster sind bei Nichtkippbarkeit mangelhaft? Das hätte ich gerne mal faktisch belegt... Damit gehst du doch nicht wirklich ab??

electrician  13.12.2012, 08:49
@Lschre78

Natürlich. Wenn ich für eine Mietsache bezahle, dann darf sie nicht zu meinem Nachteil verändert werden. Was wäre das nächste? Mauer vor dem Garagentor und "Wieso, das Tor funktioniert doch?". Egal, diskutieren werde ich hier nicht. Schreib ruhig noch das berühmte "letzte Wort", das scheint auf diesem Portal so üblich zu sein. Und tüss...

Lschre78  18.12.2012, 16:11
@electrician

Das passiert ja nicht. Im Gegenteil. Die Mietsache wird zum Vorteil des Mieters verändert. Er kann die Bude nicht schimmelig lüften oder die Energiebilanzen des Hauses versauen, indem bei gekipptem Fenster die Heizung stundenlang anbleibt etc.

"Eine weitere Funktion" heisst noch lange nicht "eine bessere Funktionalität". Der Mieter kann froh sein dass der VERmieter ihn zu seinem Glück zwingt. In kaum einem halben Jahr wird er sich dran gewöhnt haben und vielleicht sogar ein besseres Wohnklima haben.

HA: Du hast es ja DOCH gelesen... :-)

Wo wurden die Fenster eingesetzt? Arbeit o. Mietwohnung. Sollte es sich um einen Arbeitsplatz handeln, muss hier für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dies kann aber anstelle von Fenstern auch durch Belüftungsanlagen erfolgen. In einer Mietwohnung ist das eher ungewöhnlich und unzumutbar.

Lschre78  13.12.2012, 08:43

Könntest du bitte kurz erläutern, was die Unzumutbarkeit von nicht kippbaren Fenstern ausmacht? Was ist elementar an der Kippbarkeit von Fenstern? Oder anders formuliert: Was macht eine Wohnung mit kippbaren Fenster "wohnbarer" als eine Wohnung ohne?

Berater90  13.12.2012, 10:27
@Lschre78

Warum wird denn hier ständig was gelöscht. Ich hab doch nur geschrieben, dass ich mich geiirt habe und die Frage falsch verstanden habe.

Also mir fällt spontan kein Paragraph ein, der dem Mieter das Grundsatzrecht geben sollte, seine Fenster kippen zu können. Im Übrigen ist Kippen die schlechteste, teilweise sogar eine schädliche Art des Lüftens. Kennst du etwa das Stoßlüften nicht?

Ich würde sogar sagen, dass der Vermieter eine Fürsorgepflicht zur Erhaltung der Bausubstanz seines Gebäudes hat. Wenn er das Problem nicht in den Griff bekommt, dass seine Mieter nicht richtig lüften und so Strom/Heizung verplempern, dann kann er sicher sogar schützende Maßnahmen ergreifen. Im Zweifel ist das eine Argumentationskette, die dein Vermieter auftut.

Und Fenstereinbau ohne Vorankündigung fällt mir schwer zu glauben, da die Fenster ja sicher nciht ausschließlich von Außen eingesetzt wurden...?!

KaeteK  13.12.2012, 18:45

Stoßlüften ist ja gut....aber im Sommer möchte ich dann schon in der Lage sein, wenn es warm ist, meine Fenster zu kippen - ansonsten kann ich ja ständig "Tag der offenen Tür" einräumen...und nachts mit geschlossenen Fenstern schlafen...ob das den Schlafzimmerräumen so gut ist, mag ich bezweifeln. http://www.frag-einen-anwalt.de/Hausordnung-__f121697.html

bwhoch2  14.12.2012, 09:40
@KaeteK

Gerade wenn es warm ist, sollte man die Fenster geschlossen halten. Folge ist, dass es innen kühler bleibt, als draussen und somit auch größte Hitze leichter zu ertragen ist. Gekippte Schlafzimmerfenster mag im Sommer noch angehen, aber im Winter ist es höchst gefährlich. Schimmelbildung ist in schlechten Häusern geradezu vorprogrammiert.

Lschre78  18.12.2012, 15:45
@bwhoch2

bwhoch2 hat Recht. Was passiert wenn man im Sommer lüftet ist genau das:

Warme Luft kommt ins Zimmer und transportiert Feuchtigkeit herein. Diese kann sich auf kalten Innenwänden absetzen und Kondenswasser bilden. Generell gilt: Nie lüften, wenn es draußen wärmer ist als drinnen.

Das ist das was ich meine, wenn ich oben schreibe, dass der Vermieter eine Fürsorgepflicht zur Erhaltung der Bausubstanz hat und viele Mieter diesen Umstand entweder nicht wissen oder ignorieren.

electrician  13.12.2012, 08:45

Und im Sommer lassen wir die Fenster alle sperrangelweit offen, weil´s besser ist? Klingt wie: Leute, werft eure Kinder auf die Straße!

Sorry, aber da hast Du wohl etwas wesentliches vergessen.

stelari  13.12.2012, 09:01
@electrician

Das Argument ist durchaus berechtigt...

Lschre78  13.12.2012, 09:03
@electrician

Nein, nicht wirklich. Auch im Sommer kann man stoßlüften, bzw wenn es RICHTIG heiß ist, machen WIR das da wo ICH herkomme immer so, dass Fenster und Jalousien, bzw. bei uns Rollläden, tagsüber zu, bzw. herunter gezogen sind und abends, wenn es sich abkühlt, werden die Fenster tatsächlich sperrangelweit auf gerissen. Ich habe zwar keine Kinder, aber der Ansatz, sie irgendwo während dieses Prozesses auf die Straße zu werfen, erschließt mich hier gerade nicht.