Darf ein Vermieter den Nachmieter aufgrund des Geschlechtes benachteiligen?
Ich wohne momentan in einer WG und habe einen männlichen Nachmieter gefunden. Der Vermieter jedoch meinte, dass nur eine Frau einziehen darf und kein Mann. Ist dies rechtlich in Ordnung oder kann dagegen geklagt werden?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
wenn es eine FrauenWG ist, passt ein Mann nicht dazu.
Der Vermieter muss deinen Nachfolger nicht akzeptieren - ER kann
Und er kennt den Nachmieter nicht persönlich, also dürfte er sich auch kein Urteil erlauben.
Hat er ja auch nicht. Er hat gesagt das er lieber an eine Frau vermietet. Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun.
und eine Begründung mitgeliefert - Gleichgewicht
Es ist eine gemischte WG
mit anderen Worten - er mag deinen Nachmieter nicht
Gibt es im Mietvertrag überhaupt eine Nachmieterklausel?
Ist der Mietvertrag befristet oder besteht ein Kündigungsverzicht der noch lange läuft?
Wenn nicht kannst Du so viele Nachmieter vorschlagen wie Du willst, der Vermieter muß keinen einzigen davon ablehnen.
Übrigens wäre der Ablehnungsgrund nur für den abgelehnten Interessenten von Bedeutung, nicht für den Mieter der den Interessenten vorgeschlagen hat.
der Vermieter muß keinen einzigen davon ablehnen.
du meinst wohl ANNEHMEN
Mir wurde vorhin noch mal mitgeteilt, dass ich, sobald ich einen weiblichen Nachmieter gefunden habe, sofort ausziehen könnte. Da würde es keine Probleme geben. Allerdings wird kein männlicher Nachmieter genehmigt, da angeblich das Gleichgewicht nicht mehr besteht. Allerdings sind bei anderen Personen auch Männer in vorherige Frauenzimmer eingezogen. Dies wurde auch nicht im Mietvertrag festgelegt, dass dies anhand des Geschlechtes entschieden wird. Dies wurde mir nur mündlich zugeteilt.
Dann such halt einen weiblichen Nachmieter.
Die Gründe warum der Vermieter jetzt keine männlichen Mieter mehr möchte gehen dich schlicht nichts an.
Hast Du überhaupt schon gekündigt?
Kannst Du überhaupt allein kündigen?
Ja natürlich habe ich schon gekündigt
Und das Problem ist ja erstmal einen weiblichen Nachmieter zu finden, da momentan nicht viele Studenten anfangen und somit auch nicht so viele auf der Suche nach einer neuen WG sind.
Grundsätzlich entscheidet der Vermieter. Er muss das zwar nicht begründen, allerdings hat er das hier - dummerweise - getan.
Hier liegt vermutlich ein Verstoß gegen das AGG vor (jeder Interessent ist gleich zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, Religion, etc.).
Wenn hier einen Klagen kann, dann nur die potentielle Nachmieterin. Das heißt aber nicht, dass sie die Wohnung bekommt. hier geht es dann nur um Schadenersatz.
Also habe ich in dem Fall keine Chance irgendwas zu ändern?
nein
Aber das ist doch rechtlich nicht erlaubt, dies aufgrund des Geschlechtes zu bestimmen bzw. festzulegen oder? Und er kennt den Nachmieter nicht persönlich, also dürfte er sich auch kein Urteil erlauben.