Kann ein Vermieter mich ablehnen, weil ich ein Mann bin?
Also, ich bin z.Z. auf WG-Suche und hatte mich bei einer Zweier-WG beworben, in der bisher zwei Frauen wohnten, von denen aber eine wegzieht.
Der verbleibenden Mieterin selbst ist es egal, ob ihr künftiger Mitbewohner männlich oder weiblich ist, doch deren Vermieterin hat bestimmt, das in die Wohnung nur eine Frau einziehen soll. (da sie angeblich mit Männern/männlichen Mietern)
Ist das als Begründung rechtlich eigentlich haltbar? Kommt mir ja doch ziemlich sexistisch vor! (Steht im GG nicht sowas von wegen, man darf nicht wegen Herkunft, Religion, Geschlecht usw. benachteiligt werden?)
Also, ich hab nicht vor damit vor Gericht zu gehen, mich interessiert eigentlich bloß, ob man als Vermieter so etwas überhaupt fordern darf.
13 Antworten
Grundsätzlich könntest Du ihn drankriegen, wenn er das vor Zeugen geäussert hat, weil das gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstösst.
Allerdings wird das nix bringen, denn er wird dich trotzdem nicht einziehen lassen, weil ihm mit Sicherheit ganz schnell auch andere Gründe einfallen, da er sich seine Mieter frei aussuchen kann. Genaugenommen muss er das auch nicht begründen.
Vielen Dank fürs Sternchen :-)
Ein Vermieter darf sich den Mieter aussuchen.Das ist sein Eigentumsrecht.
Der Vermieter darf sich halt seine Mieter aussuchen. Egal, ob AGG oder nicht. So ist es leider.
So ist es glücklicherweise. Er darf sie aber nicht mit einem Verweis auf ihr Geschlecht ablehnen.
Der Vermieter hat Hausrecht und kann selbstverständlich bestimmen, wer in seinem Haus wohnen darf. Der darf auch nur an 70-jährige alleinstehende Damen mit silbernem Haar und Nichtraucher vermieten, wenn er will.
Mit dem Nichtraucher ist das so´ne Sache! - Aber ansonsten haben Sie völlig Recht!
Ein Hauseigentümer kann und darf sich auch nur Nichtraucher aussuchen. Das sollte er jedoch durch einen geschickten Test ermitteln, sonst wird er durch bloßes Fragen evtl. angelogen.
Und was macht er, wenn der Nichtraucher doch in seiner angemeiteten Wohnung raucht!?! - Rein garnichts! - Seien Sie einfach realistisch! Sehr viel vermieten Sie aber offenkundig nicht!?!
Doch - und nur an Nichtraucher. In unserem Haus herrscht nämlich absolutes Rauchverbot. Bisher hat sich noch jeder daran gehalten. Ich wohne als Eigentümer im Haus mit drei anderen Mietparteien. Ich vermiete nur an Nichtraucher. Und ob Sie es glauben oder nicht: ALLE sind damit glücklich, weil ALLE das rauchfreie Wohnen toll finden.
Und wenn der nichtrauchende Mieter nun Besuch von einem Trupp Raucher bekommt, kannst Du Dir Deine Mietverträge an den Hut stecken.
Dagegen kannst Du nämlich nix machen. Ist so.
Der Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen.
Die Vermieterin kann dich sogar ablehnen, weil du ein blaues Auto fährst oder mal mit einem grünen Rucksack gesehen wurdest. Das nennt sich Vertragsfreiheit.
Und das setzt das AGG außer Kraft, oder wie?