Darf ein Vermieter den Einbau eines Türspions verweigern?
Meine Freundin hat mir gesagt, das der VM nicht will, das sie und ihre Familie einen Türspion zur ihrer eigenen Sicherheit einbauen will. Ich habe zwar schon was konkretes im Internet gefunden, aber gilt das jetzt auch allgemein? Weil sie auch schon oft belästigt wurde und dann weiß sie nie genau, wer vor der Wohnungstüre steht. Ich habe ihr gesagt, sie darf jederzeit auch ohne Zustimmung vom VM einen Türspion einbauen. Ist das so rechtens? Sie wurde auch mal von einem Typen bis zur Whg verfolgt usw. Ich denke, das dient nur zur ihrer Sicherheit und ich habe hier kein Schloß mit Kette, wo ich aber gerne eine hätte. Ich denke, das ich das auch jederzeit ändern darf oder?
12 Antworten
Der Mieter darf einen Türspion auch ohne Einwilligung des Vermieters einbauen.
Das ist kein Problem. Wenn der Vermieter den Rückbau verlangt, kommt eben ein neues Türblatt rein.
höchstens ein Kostenproblem, aber die Möglichkeit besteht in der Tat!
es geht auch ohne einwilligung der vermieters
Richtig.
nein
Klar darf man das! Ich war lange Zeit Hausmeister in drei Hochhäusern und habe dort viele Spione eingebaut. Die Hausverwaltung hat das sogar begrüßt!
an der wohnungstür darfst du von aussen nichts verändern,was nicht bei auszug im orginalzustand wieder hergestellt werden kann
Falsch. Bei vertraglich vereinbarten oder gesetzlich geregelten Rückbauten kann die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt werden, nicht aber die Wiederherstellung des Originalzustandes.
Das sind 2 unterschiedliche Sachverhalte.
Und der Einbau eines Türspions gehört nach glasklarer Rechtslage zu den Duldungspflichten des Vermieters.
Einbauen darf man schon ohne Rücksprache mit dem VM, allerdings müss der Ursprungszutand bei Auszug wieder hergestellt sein!
ja, aber bei Auszug muss er die Tür wieder in der Urzustand versetzen und da wird das Problem sein!