Darf mein Nachbar dies (ständiger Schischa-Rauch)?

8 Antworten

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Grundsätzlich kann das Rauchen in der Mietwohnung nicht verboten werden.

Auch die Auswirkungen des Rauchs auf das Eigentum des Vermieters innerhalb der Wohnung muss bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden (leider!).

Wenn also Wände, Türen, Lichtschalter, Rollladengurte, Fensterrahmen etc. vergilben, muss das der Vermieter hinnehmen. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, muss der Vermieter die Wohnung auch unrenoviert wieder zurück nehmen. Danach entscheidet der Grad der Verschmutzung darüber, ob die Wohnung dadurch übermäßig abgenutzt wurde oder nicht. Dazu braucht es dann ggf. Gutachter, Zeugen usw. und vielleicht sogar ein Gerichtsurteil.

Es darf aber von den Rauchern keinesfalls Rauch ins Treppenhaus ziehen oder nach draussen und von da (unvermeidlich) in Nachbarwohnungen. Und damit bist Du dabei, was bedeutet, das musst Du Dir nicht gefallen lassen.

Raucht ein unterer Nachbar häufig auf dem Balkon oder seiner Terrasse, muss er darauf achten, dass der Qualm nicht durch offene oder gekippte Fenster in andere Wohnungen ziehen kann.

Tagsüber könnte er darauf achten oder sich auch mit Nachbarn abstimmen, wenn er mal wieder raus geht und sieht, dass z. B. oberhalb seiner Wohnung ein Fenster offen steht. Sind die Fenster nur gekippt und in der Wohnung oberhalb ist niemand da, haben die oberen allerdings Pech gehabt. So darf man seine Wohnung sowieso nicht verlassen. Das ist fahrlässig.

Klappt die Kommunikation aber nicht oder wird permanent geraucht, bzw. zieht Rauch aus geöffneten Fenstern und Türen auch noch nach oben und zwar zu allen Tage- und Nachtzeiten, geht das nicht. Man stelle sich nur mal vor, man hat oberhalb sein Schlafzimmer und will bei gekipptem oder geöffnetem Fenster schlafen, weil der Sauerstoff sonst nicht ausreicht. Man muss es sicher nicht hinnehmen, dass man dann auch noch nachts, wenn man gar nicht reagieren kann, auch noch zu gequalmt wird.

Hier Brief an den Vermieter mit möglichst genauer Beschreibung der Beeinträchtigung (Zeiten, Dauer, Intensität). Vielleicht auch mit Bildern oder Handy-Videos ggf. belegen.

Der Vermieter muss aufgefordert werden, den stinkenden Mieter abzumahnen und wenn da nichts passiert, kannst Du die Miete mindern. Der Vermieter hätte ein Anrecht drauf, den geminderten Betrag als Schadensersatz vom rauchenden Mieter einzufordern.

Am Ende geht es vielleicht vor Gericht und da es schon einschlägige Urteile gibt, kannst Du langfristig optimistisch sein, dass sich was ändert.

bwhoch2  10.10.2020, 07:56

Danke für die Auszeichnung.

Also erstens ist es mal vollkommen egal ob er Syrer, Iraker und Afghane oder deutscher ist!!!!!

zweitens solltest du deinen Vermieter fragen weil bis 3 Uhr in die nachts lärm und Gestank zu machen ist nicht geil. Deswegen erstmal Vermieter fragen und wenn das nix bringt zur Polizei.

Ich würde auch mit dem Vermieter sprechen, aber leider glaube ich kann man einem das nicht verbieten. Ein Gespräch mit dem Vermieter und den Nachbarn kann aber zu einer Einigung führen.

Was deine Textilien angeht kann ich dich beruhigen. Der Rauch von Shisha-Tabak ist noch lange nicht so aggressiv wie der von Zigaretten. Das bedeutet nach einer Zeit an der frischen Luft ist der Geruch wahrscheinlich wieder draußen.

Katha6789 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 08:17

Es ist leider ziemlich tief drin und zwar im Kratzbaum der Katzen und die Katzen stinken danach, so dass ich den erst vor 6 Wochen gekauften Kratzbaum wohl entsorgen muss... Er ist nicht waschbar...

Bitte den Vermieter um Abhilfe. Unternimmt der nichts bzw ändert sich nichts kündige eine Mietkürzung an.

Und rechne damit als "Rassist" oder Sonst was bezeichnet zu werden weil Du nicht bei dieser Kulturbereicherung begeistert applaudierst.

Wende dich an den Vermieter.