Wg! Mitbewohner von meinem Freund will mich rauswerfen?

9 Antworten

Nun ein Besuch ist es ja nicht, wenn Du dort "inoffiziell wohnst". Der Mitbewohner muß nur gesehen haben, wie Du mit Sack & Pack bei Deinem Freund in das WG-Zimmer eingezogen bist und schon könnte er bezeugen, daß Du dort wohnst.

Insofern könnte der Vermieter Deinen Freund wegen unberechtigter Gebrauchsüberlassung an Dritte abmahnen und ihn auffordern, daß Du die Wohnung unverzüglich verläßt und/oder den Mietvertrag kündigen.

Weiter stellt sich die Frage, ob es einem gemeinsamen Mietvertrag mit Deinem Freund, seinem Mitbewohner und den Vermieter gibt, oder ob jeder der Mieter mit dem Vermieter einen separaten Mietvertrag hat?

Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, ob die WG-Zimmer durch eine weitere Person nicht überbelegt sind bzw. im Mietvertrag steht, daß der Vermieter das Zimmer an eine alleinstehende Person vermietet hat?

Wenn Dein Freund Dich bei sich wohnen läßt, hätte er den Vermieter nicht nur davon in Kenntnis setzen, sondern die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters hierzu einholen müssen. (Ausnahme: Zuzug Lebenspartner,  aber auch hier muß der Vermieter und bei einem gemeinsamen Mietvertrag auch der Mitbewohner über Deinen Zuzug in Kenntnis gesetzt werden.)

Dann erhöhen sich durch Deinen Zuzug die Nebenkosten, wie z.B. Wasser, auch hier könnte der Vermieter eine Erhöhung der Vorauszahlung durchsetzen, und zwar vor allem dann wenn die Nebenkosten nach Personen und nicht nach Verbrauch umgelegt werden.

Nemisis2010  23.01.2016, 21:03

Eben sah ich noch diesen Kommentar des Fragestellers:

Ich bezahle mein Freund ja auch was und bei denen übernimmt es das Amt

dann handelt es sich um einen Untermietvertrag. Dieser muß nicht schriftlich, sondern kann auch mündlich abgeschlossen werden. Der Vermieter kann auch kündigen, wenn Dein Freund versäumt hat, die Untermieterlaubnis von ihm einzuholen.

Der Vermieter hat das Recht, auf deinen Auszug zu bestehen. Kommst du dem nicht nach, kann der Mietvertrag gekündigt werden.

Nun war der Mitbewohner ohne sichtlichen Grund beim Vermieter

Der Grund ist nun ersichtlich: Du :-O

Die Wohnung hat 3 Zimmer jeder eins plus Wohnzimmer/küche.

Nein, 3 Zimmer plus Gemeinschaftsräume für jeden Mieter :-O

hat sich beschwert und möchte mich raus haben.

Richtigerweise muss der WG-Mieter dein dauerhaftes Wohnen nicht hinnehmen und kann dem VM die unberechtigte Gebrauchsüberlassung der Mieträume durch deinen Freundes anzeigen und zur Beseitigung auffordern. Besuch geht auch wieder und kommt nur mit einer kleinen Beischlafutensilientasche :-O

Die Polizei unternimmt gegen deinen Freund als  rechtmäßigen Mieter rein garnichts, der Vermieter schon: Nach seiner vergeblicher Aufforderung, dich zum unverzüglich Verlassen der Mietwohnung aufzufordern, dürfte er Unterlassungsklage erheben und ihm sogar fristlos kündigen :-O

G imager761



der mitbwohner hat die gleichen rechte, wie dein freund.

und wenn ihm nicht passt, das du dort mitwohnst, kann es sich natürlich beschweren.

von daher solltest du wieder ausziehen und, so das sie zumindest einen streitpunkt weniger haben.

zwar kann der vermieter bei 3 wochen noch nichts sagen, aber die polizei kann dich höflich bieten, das du die wohnung verlässt, damit es weniger stress gibt

johnnymcmuff  23.01.2016, 20:53

aber die polizei kann dich höflich bieten, das du die wohnung verlässt, damit es weniger stress gibt

Dem man aber nicht nachkommen muss, weil es keine Rechtsgrundlage gibt.

Natürlich der Vermieter kann dich raus werfen und vergiss nicht der mit Bewohner von Deine freund er bezahlt Miete und NEBENKOSTEN STROM und du benutzt alles umsonst das passt ihm nicht

lbpfc 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 20:53

Ich bezahle mein Freund ja auch was und bei denen übernimmt es das Amt.

johnnymcmuff  23.01.2016, 20:52

Natürlich der Vermieter kann dich raus werfen

Der Vermieter kann weder den "Besuch" noch den/die Mieter rauswerfen!

Er kann, wenn berechtigt, kündigen.

Zieht der Mieter dann nicht aus muss er klagen.

Rauswerfen kann bzw. darf er nicht.