Darf ein unplatzbarer Gymnastikball platzen?
Eigentlich zwei Fragen.
- Wenn der Verkäufer eines Gymnastikballs diesen bewirbt mit dem Attribut "unplatzbar", der Ball aber trotz sachgemäßer Benutzung drei Tage nach dem Kauf platzt, kann der Verkäufer dann gezwungen werden, das Wort "unplatzbar" aus seiner Werbung zu streichen?
- Kann der Verkäufer auf Schmerzensgeld verklagt werden, wenn man sich beim Platzen des Gymnastikballs verletzt hat?
7 Antworten
Nein, es kann ja auch ein Materialfehler vorgelegen haben. Du solltest einen neuen Ball oder das Geld zurückbekommen.
Wenn du nachweisen kannst, dass die Verletzung aufgrund des Platzen des Balles geschehen ist, sollte es imho möglich sein. Denke aber, dass du es dann eher beim Hersteller einklagen musst, weiß es aber nicht. Der Verkäufer kann ja nichts dazu, dass der Ball defekt war oder einen Materialfehler hatte.
Du bekommst einen neuen Ball oder dein Geld zurück. Nun ist die sachgerechte Nutzung natürlich schwer nachweisbar.
Was mit "Unplatzbar" beworben wird darf nicht Platzen das ist absolut klar, Schreibe das den Verkäufer und drohe damit rechtliche Schritte einzuleiten wenn er das nicht abändert.
Und ja wenn du beim Platzen verletzt wirst müsstest du auf Schmerzensgeld klagen aber dafür brauchst du einen Anwalt der kann dich bestimmt gut beraten.
Bei sachgemäßer Benutzung ist das einfach ein Garantiefall. Auch ein eigentlich unplatzbarer Ball kann, wenn es bei der Produktion einen Fehler gegeben hat, platzen, dafür gibt es die Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Kunde auch nicht beweisen, dass der Fehler (der letztlich zum Platzen führte) schon vor dem Kauf vorlag.
- nein, es sei denn du erwirkst anwaltlich eine Unterlassung
- ja, er haftet für sein Produkt