Produkthaftung - muss der Hersteller für Folgeschäden haften, wenn der Akku des Zigarettenanzünders in Flammen auf geht (siehe unten)?
Hallo, ich hab mir für 7,50 € so einen Zigarettenanzünder mit Akku und Glühwendel gekauft (Quittung vorhanden, Gerät ist erst zwei Monate alt), den man an einem USB-Anschluss aufladen kann.
Was ist, wenn die Batterie beim Aufladen in Flammen aufgeht, während ich auf´m WC sitze (also nicht direkt neben dem Netzteil, aber auch nicht außerhalb meines Einflussbereiches)? Muss der Hersteller für alle Brandschäden aufkommen?
3 Antworten
Wenn zweifelsfrei nachweisbar ist, dass die bestimmungsgemäße Verwendung bzw. hier ein normales Aufladen (mit dem originalen Netzteil) zu einem Brand des Akkus geführt hat, können bestimmte Ansprüche auf Schadensersatz beim Hersteller geltend gemacht werden.
Du müsstest ohne Zweifel nachweisen, das der Brand auf Grund eines Fehlers/Defekts, der schon von Anfang an im Gerät bestand, verursacht wurde. Das wird in der Praxis nie möglich sein. Du könntest das Gerät ja falsch benutzt haben, es (zB durch runterfallen) bereits beschädigt haben etc.
Wer Schadensersatz will muss seinen Anspruch erst einmal begründen. Du müsstest also beweisen, dass der Akku die Brandursache war.
Dabei würde es natürlich helfen wenn es schon mit anderen Geräten dieser Baureihe zu Problemen gekommen wäre.
Dann hast du ja hoffentlich eine Feuerversicherung.
Grundsätzlich gilt "Eigenversicherung vor Fremdversicherung"
Natürlich. Ich hab jede Versicherung. Sogar mein Wüstenschiff ist versichert; und zwar gegen das Auflaufen auf eine Sandbank.
Nach der Beweislast habe ich nicht gefragt, sondern nach dem gesetzten Fall, dass durch das Gerät trotz normaler Nutzung ein Brand entsteht.