Produkthaftung - muss der Hersteller für Folgeschäden haften, wenn der Akku des Zigarettenanzünders in Flammen auf geht (siehe unten)?

3 Antworten

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Wenn zweifelsfrei nachweisbar ist, dass die bestimmungsgemäße Verwendung bzw. hier ein normales Aufladen (mit dem originalen Netzteil) zu einem Brand des Akkus geführt hat, können bestimmte Ansprüche auf Schadensersatz beim Hersteller geltend gemacht werden.

Du müsstest ohne Zweifel nachweisen, das der Brand auf Grund eines Fehlers/Defekts, der schon von Anfang an im Gerät bestand, verursacht wurde. Das wird in der Praxis nie möglich sein. Du könntest das Gerät ja falsch benutzt haben, es (zB durch runterfallen) bereits beschädigt haben etc.

Wer Schadensersatz will muss seinen Anspruch erst einmal begründen. Du müsstest also beweisen, dass der Akku die Brandursache war.

Dabei würde es natürlich helfen wenn es schon mit anderen Geräten dieser Baureihe zu Problemen gekommen wäre.

RubberDuck1972 
Beitragsersteller
 30.12.2019, 15:14

Nach der Beweislast habe ich nicht gefragt, sondern nach dem gesetzten Fall, dass durch das Gerät trotz normaler Nutzung ein Brand entsteht.

DerHans  30.12.2019, 17:24
@RubberDuck1972

Dann hast du ja hoffentlich eine Feuerversicherung.

Grundsätzlich gilt "Eigenversicherung vor Fremdversicherung"

RubberDuck1972 
Beitragsersteller
 30.12.2019, 18:54
@DerHans

Natürlich. Ich hab jede Versicherung. Sogar mein Wüstenschiff ist versichert; und zwar gegen das Auflaufen auf eine Sandbank.