Beihilfe zur Urkundenfälschung?
Kollege fährt ein Motorrad ohne Zulassung und will sich ein fake Kennzeichen, was frisch gedruckt und ohne Plakette ist, an sein motorrad anbringen damit es legal wirkt. Wenn ich ihm das jetzt bestelle und ihm gebe, mache ich mich dann strafbar?
Geht nicht um mich deswegen lässt irgendwelche Moralischen antworten bitte. Ich weiß wie dumm das ist
4 Antworten
Ich weiß wie dumm das ist
DANN LASS ES DOCH EINFACH!!!
Statt zu fragen, ob Du Dich damit strafbar machst solltest Du es einfach lassen.
Was passiert so schlimmes, wenn Du es nicht tust?
Klar "Du" würdest Dich genauso strafbar machen, egal jetzt, ob es um Dich oder jemand anders handelt...
Feuer deinen "Freund", er tut dir nicht gut.
Weder das Anfertigen eines ungestempelten Kennzeichens, noch dessen Weitergabe sind strafbar.
Das Anbringen an ein Fahrzeug, für das dieses Kennzeichen nicht ausgegeben wurde, stellt eine Urkundenfälschung dar, da Fahrzeug und Kennzeichen eine zusammengesetze Urkunde bilden, sowie ein Kennzeichenmissbrauch, da der Anschein erweckt wird, dass das amtliche Kennzeichen zu diesem Fahrzeug gehören würde.
Wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du von der geplanten Tat Kenntnis hattest, erwartet dich ein Strafverfahren wegen Beihilfe nach §27 StGB:
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Du kannst legal jedes Kennzeichen kaufen. Was der dann damit macht, ist nicht dein Problem.
Okay gut der meinung war ich auch danke