Darf ein Sozialarbeiter Psychotherapie durchführen?
Bin derzeit in einer Therapieeinrichtung nach Paragraph 64 StGb. Meine sogenannte "Behandlerin" ist Sozialarbeiterin. Sie ist meine inzwischen dritte Behandlerin. Die erste war Diplompsychologin, der zweite ein Psychiater und jetzt eben sie. Anstatt mich auf die Freiheit vorzubereiten hat sie eigentlich das gleiche gemacht wie die zwei vorherigen Therapeuten und hat ihre Arbeiten sogar diskreditiert was mich jetzt sehr verunsichert hat. Darf sie das? Kann man sich bei der Kammer beschweren oder sogar Klage einreichen?
4 Antworten
Die Sozialarbeiterin macht keine Psychotherapie mir dir, sondern macht eine Resozialisierungs"therapie" mit dir. Und das dürfte sie gelernt habe, denn sonst wäre sie gar nicht eingestellt worden. Soziotherapie nennt man das.
Sozialarbeiter und Pädagogen müssen eine dreijährige Vollzeitausbildung oder fünfjährige berufsbegleitend abschließen um Psychotherapie machen zu dürfen, anderenfalls können sie sich mit einer KJP Ausbildung weiterbilden und dürfen dann Therapie an Menschen bis zum 21. Lebensjahr durchführen.
Ja, was willst Du damit sagen. Sie darf das, das gehört zu ihrem Job und ihrer Ausbildung...
Du bist in einer therapeutischen Einrichtung und dort arbeiten Fachkräfte, die mit Dir eine Therapie machen. Zum Fachpersonal gehören auch Sozialpädagogen, das ist so üblich.
Grundsätzlich darf nur jemand eine Psychotherapie durchführen der auch Psychotherapeut ist.
Dafür ist eine extra Fortbildung nötig und es genügt nicht, wie man vielleicht meinen könnte, Psychologie studiert zu haben.
Das Problem jetzt: ich weiß nicht genau inwiefern du behandelt wirst, da der Begriff aus § 64 StGB
Behandlung in einer Entziehungsanstalt
nicht klar als Psychotherapie definiert ist. Wäre es so wäre es natürlich falsch was mit dir gemacht wird. Ich schätze aber es wird so sein, dass man einen Sozialarbeiter für tauglich hält zur Entziehungstherapie beizutragen. 100% wissen tue ich es aber nicht. Ich hoffe der Gedankengang ist klar.
Nur zugelassene Therapeuten dürfen das tun.
So wird der Begriff im Gesetz definiert: § 1 Abs. 3 S. 1 PsychThG „Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“ „mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren“.
Und sie meint anhand meines Verhaltens Symptome für gewisse Störungen zu eruieren und stellt in ihren Stellungnahmen Teildiagnosen auf, welchen nur Halt durch die Unterzeichnung des Stationsarztes und der Chefärztin verliehen wird, die aber selbst keinen persönlichen Kontakt mit mir haben.