Wohnwagenstellplatz vermietet - Mieter zahlt nicht - was darf man machen?

3 Antworten

Nach dem § 568 BGB besitzt du ein Pfandrecht.

1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.

(2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.

Schreibe also den Mieter an und verweise auf den Artikel 568 BGB und drohe mit Zwangsversteigerung. Trage auch Sorge das nicht unbemerkt der Wohnwagen abgeschleppt wird.

Deine Vorhaben sind allesamt rechtswidrig.

Du darfst nzunächst einmal die fehlende Miete anmahnen. Nach der zweiten erfolglosen Mahnung kannst Du den Mietvertag kündigen, dann Räumungsklage usw.

Laßt die Finger von dem Teil. Wenn Du was beschädigst, hat sich das  gelohnt... Das ist weder in Eurem Besitz noch Euer Eigentum.

Rede noch mal mit dem Halter. Falls er nicht zahlt. Drohe Ihm, daß Du den Wohnwagen abschleppen läßt und zwar auf seine Kosten.