Gesetzmäßigkeit Selbstjustiz in Deutschland
Hallo :-) Weiß Jemand was für Regelungen zum Thema Selbstjustiz es hierzulande gibt? Vielleicht hat einer ja sogar einen Paragraphen aus dem stgb bereit…
Bin bei Google trotz langer Suche leider überhaupt nicht weiter gekommen.
6 Antworten
Vielleicht hat einer ja sogar einen Paragraphen aus dem stgb bereit…
Du bist aber witzig! Im Gesetz soll was zu Gesetzlosigkeit stehen? Obwohl, ganz unrecht hast Du nicht. Je nachdem wie es ausgeht, kann es z.B. Mord, Totschlag, Körperverletzung oder Beleidigung sein, wobei Beschuldigter dann der "Hobbyrichter" ist.
Selbstjustiz bedeutet nur, dass du eine Straftat begehst. Und diese Straftat steht im Gesetz. Teilweise kann das mildernde Gründe hervorrufen (möglicherweise könnte es dich auch rechtfertigen), aber in der Regel wirst du ganz normal wie jeder andere Straftäter behandelt.
Das macht auch Sinn. Stell dir mal einen solchen Paragraphen, den du suchst, vor:
§ xy [Selbstjustiz] Wenn jemand eine Straftat begeht, weil er ... (ja genau, weil er was? weil er sich moral gerechtfertigt sieht?), wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Aber wie viel? Das hängt ja absolut davon ab, wie schwer die Tat ist, die er begeht. Daher nutzt es doch viel mehr, dass ich ihn nach der jeweiligen Tat bestrafe. Sonst könnte jemand, der einen Menschen tötet nach dieser "Selbstjustiznorm" mit Geldstrafe davon kommen (wenn diese Norm eine zu niedrige Grenze hat) oder jemand, der nach dieser Norm jemandem einen Schlag ins Gesicht verpasst, für 5 Jahre (wenn die Norm eine zu hohe Grenze hat) eingesperrt.
Das ist ganz einfach zu beantworten. Wie in fast allen zivilisierten Ländern ist Selbstverständlich Selbstjustiz verboten Straftaten in dem Zusammenhang werden entsprechend den normalen Strafgesetzen geahndet. Da gilt es auch keinen "Rabatt"
Danke erst einmal. :-) Gibt es denn auch keine gesetzlichen Regelungen, die den "Verstoß gegen das Gewaltmonopol" oder den Eingriff in polizeiliche Ermittlungen klären?
Da Selbstjustiz verboten ist, werden entsprechende Straftaten nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Extra-Reglung/Paragrafen für Selbstjustiz gibts nicht. Selbsjustiz kann nur als Tatmotiv gewertet werden, und dann vermutlich erschwerend.
Es ist etwas "aussergesetzliches" und somit wirst Du dazu auch keinen Paragraphen finden.
Einfach gesagt, verboten und wird, je nachdem wie diese "Justiz" vollzogen wurde, entsprechend bestraft.