Gekauft: Andere/Bessere Ware erhalten. Darf ich diese behalten.
Hallo, ich habe einen Artikel gekauft und man hat mir im Geschäft einen besseren/teureren Artikel ausgehändigt. Frage: Darf ich diesen behalten? Und darf man jetzt Garantie -Ansprüche geltend machen, wenn mein Artikel kaputt geht. Bitte nur Fachleute antworten.
2 Antworten
Hallo!
Hallo, ich habe einen Artikel gekauft und man hat mir im Geschäft einen besseren/teureren Artikel ausgehändigt.
Mich würde jetzt zuerst mal interessieren, wie du das geschafft hast? :-D
Frage: Darf ich diesen behalten?
Antwort: Wahrscheinlich nicht.
Begründung: Wenn du dir sicher bist, dass du einen anderen Artikel gekauft hast, dann hast du mit dem Händler einen Kaufvertrag geschlossen. Aus diesem KV hattest du den Anspruch auf Übereignung der genau bestimmten Sache (Artikel) und er hatte einen Anspruch auf Geld in einer gewissen Höhe.
Das Geld hast du bezahlt (nehme ich mal an). Der Anspruch des Händlers ist also erloschen. Du hast "deinen" Artikel aber noch nicht bekommen. Folglich wäre dein Anspruch auch noch nicht erfüllt. Erfüllt wird er, wenn die richtige Leistung (der richtige Artikel) bewirkt wird. Hier wurde aber eindeutig die falsche Leistung bewirkt.
Zwar kann das auch eine Erfüllung sein (Leistung an Erfüllung statt), aber m.E. muss der Schuldner dafür bewusst diese falsche Leistung bewirkt haben. Es ist hier eine Willenserklärung des Händlers erforderlich (vgl. juris-PK, Rn. 3 zu § 364 BGB). Sobald ihm auffällt, dass er eine Willenserklärung diesen Inhaltes gar nicht abgeben wollte, kann er diese WE anfechten und den Artikel zurückfordern (vermutlich über § 812 BGB). Für die Anfechtung würde es m.E. schon reichen, wenn er dich auffordert den Artikel zurück zu geben.
Aber: Das ist nun alles blanke Theorie! Der Händler müsste erstmal bemerken, dass er dir den falschen Artikel gegeben hat. Und dann müsste er sich die Mühe machen dich aufzusuchen und den Artikel herauszufordern. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher wird er sich denken, dass es sich nicht mehr lohnt den Artikel herauszufordern. Denn je nachdem was es war, verliert der Artikel ggfs. schnell an Wert...
Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, dass du den Artikel behalten kannst. Etwa, wenn der Händler dir den teureren Artikel bewusst gegeben hat und ihn dir auch geben wollte. Oder wenn ihr gar einen KV über diesen teureren Artikel geschlossen habt und er nur zu wenig Geld verlangt hat (wobei dann ggfs. noch eine Nachzahlung von dir in Betracht kommen könnte).
Du siehst: Ganz eindeutig kann man dir auf deine 3 Zeilen nicht antworten. Dafür lieferst du schlicht zu wenig Informationen ;-)
Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)
Aber Anspruch auf Garantie habe ich dann wohl doch nicht mehr (...)
So wie du es schilderst, hast du nicht einmal einen Anspruch auf den Artikel, den du jetzt hast. Es würde mich also wundern, wenn du einen Anspruch auf eine Garantie hättest ;-)
Am Besten ich halte mein Klappe und behalte den Artikel... im Sinne von mein Glück.
Was du mit dem Artikel machst ist deine Entscheidung. Ich will dich aber - der Vollständigkeit halber - auch noch auf § 246 StGB (Unterschlagung) aufmerksam machen. Ich bin kein Experte im Strafrecht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass das als Unterschlagung zu werten ist.
Aber: Auch das müsste erstmal entdeckt werden. Und danach müsste man dir Vorsatz nachweisen können. Eine moralische Bewertung möchte ich jetzt hier aber nicht machen. Das überlasse ich dir selbst :-P
Der Lieferant hatte wohl den bestellten nicht auf Lager. Dann hat er dir einen hochwertigeren geliefert. Ansonsten hätte er dich als Kunden verloren. Du DARFST es behalten. Egal was andere Wichtigtuer hier schreiben.
Du DARFST es behalten. Egal was andere Wichtigtuer hier schreiben.
Zum Glück kommt es nicht darauf an, was irgendwer in ein Internetforum schreibt, sondern darauf wie der ganze Fall abgelaufen ist ;-)
Nee, ich habe den Artikel vor Ort im Geschäft gekauft und man hat mir "wahrscheinlich" den falschen Artikel ausgehändigt, weil beide Artikel einen ähnlichen Namen hatten.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Man hat mir aus versehen den teureren Artikel gegeben, weil beide Artikel einen ähnlichen Namen hatten. Der Aushändiger der Ware hatte dies wohl nicht bemerkt.
Am Besten ich halte mein Klappe und behalte den Artikel... im Sinne von mein Glück.
Aber Anspruch auf Garantie habe ich dann wohl doch nicht mehr, weil mir mittlerweile bewusst geworden ist, dass ich einen besseren Artikel erhalten habe. Was mir bei Aushändigung nicht aufgefallen ist.