Darf ein Miteigentümer einer gemeinsamen elektrischen Torzufahrt (zwei EFH in zweiter Reihe) verlangen, dass das Tor auch tagsüber verschlossen bleibt??
Ich möchte das Tor tagsüber geöffnet halten und es nur zur Nacht verschließen bzw. wenn ich nicht zuhause bin. Der Nachbar hingegen besteht darauf, dass das Tor auch tagsüber verschlossen bleibt und schließt es, sobald es offen steht. Darf er das, obwohl sich das Tor in unserem gemeinsamen Eigentum befindet bzw. kann er von mir verlangen, dass ich das Tor tagsüber geschlossen halte?
7 Antworten
Ihr werdet euch einigen müssen.
Meistens sind Tore nur deshalb offen, weil die Bewohner zu faul sind, aus dem Fahrzeug auszusteigen und das Tor zu schließen bzw. zu öffnen, wenn sie nach Hause kommen bzw. wegfahren wollen.
Nach meiner Auffassung sieht es besser aus, wenn Tore geschlossen sind, denn dafür wurden sie schließlich angeschafft. Ein geschlossenes Tor kann auch mehr Sicherheit bedeuten oder Unbefugte davon abhalten, auf dem Grundstück zu parken, zu wenden oder es überhaupt zu betreten.
Klar darf er es schließen,sobald es offensteht. Du kannst es dann wieder aufmachen, wenn er es geschlossen hat. So könnt ihr euch gut beschäftigen. Da habt ihr den ganzen Tag zu tun.
Ja, das darf er. Genauso, wie Du es offenlassen darfst (und das auch von ihm verlangen kannst).
jeder kann das Tor öffnen u. schliessen wann es ihm beliebt
verlangen kann man viel. Must halt damit leben
Ich würde die Haustür auch auflassen...
Und ein Schild dran hängen, das keiner da ist... XD