Wenn Ware im Süßigkeitenautomat hängen geblieben, darf man gegensteuern?
Ich finde es ziemlich nervig man ist auf reisen hat Durst und nichts in der nähe außer ein Automat. Meistens reicht die Zeit nicht fals etwas anderes in der nähe ist. Kennt doch jeder bestimmt, angenommen die bezahlte wäre bleibt hängen, Ware bezahlt = mein Eigentum. Darf ich dann mein Eigentum mit leichter Gewalt versuchen raus zu bekommen? (ohne den Automaten zu beschädigen) ist echt nervig
4 Antworten
Darf ich dann mein Eigentum mit leichter Gewalt versuchen raus zu bekommen?
Nein, darf man nicht. Für den Fall einer Störung hat man den Servicedienst zu verständigen und Anspruch an die Ware geltend zu machen.
Zumindest theoretisch, ich kenne niemanden, der in solchen Fällen nicht nach Abhilfe sucht. Allerdings sollte man behutsam vorgehen ...
Der Wert von Waren aus Automaten ist in der Regel so gering, dass der Aufwand über den Service kaum lohnend erscheint, und das Risiko z. B. einer Sachbeschädigung erst recht nicht.
Ja, bums ordentlich gegen. Manchmal kommt sogar noch was extra raus.
Hahahaha 😂😂😂👏
Nur weil du bezahlt hast ist die Ware juristisch gesehen noch nicht dein Eigentum. Das ist sie erst, wenn du sie aus dem Automaten genommen hast. Vorher hast du nur ein Recht auf Übereignung der Ware erworben. Aber man kann ruhig probieren mal ein wenig zu rütteln. Wenn das nicht klappt die Nummer an dem Automaten anrufen.
Kommt nichts raus, dann ruf die Nummer vom Automatenaufsteller an.
Ansonsten rüttel doch mal kräftig!