Darf ein Mann, wenn das WC besetzt ist, auch auf das Damen-WC?
Heute morgen war in der Firma (ziemlich großes Bürogebäude) ein männlicher Kollege auf dem Damen-WC.
Zur Rede gestellt, sagte er: "bei ihm im Herren-WC war alles besetzt, und es war dringend!"
Wie ist der rechtliche Status in so einem Fall? Wie sollte man dagegen vorgehen?
21 Antworten
Bei einem echten Notfall wird es keine Bedenken geben.
- Ich denke nicht, dass es dazu eine rechtliche Regelung gibt.
- Solange der Mann niemanden belästigt hat, liegt kein Delikt vor.
- In Damen-Toiletten sind die Kabinen ja getrennt. Da kann man nichts sehen und niemanden stören. Theoretisch könnte es ausschließlich gemischte Toiletten geben, wenn es nur Kabinen gäbe.
- Viel ärgerlicher ist es, wenn Frauen einfach Männertoiletten benutzen und an im Stehen pinkelnden Herren vorbeigehen. DAS wäre viel eher Belästigung und Eindringen in die Intimssphäre, aber darüber jammert kaum jemand, obwohl es auf Großveranstaltung regelmäßig passiert.
Und mal ganz ehrlich: Wenn es ein Notfall ist, dann muss man dafür natürlich Verständnis zeigen. Hätte er sich lieber in die Hose machen sollen?! Wohl kaum!
Mal nicht so empfindlich sein!
Ich möchte noch ergänzen, dass Unisex-Toiletten ja in Deutschland auch keine Seltenheit sind und von niemandem komisch gefunden werden. Man denke nur an die Toiletten in Flugzeugen oder der Deutschen Bahn. Privat hat man auch nur eine gemeinsame Toilette.
Sehr schön! :)
Ihr solltet euch mal überlegen, was das für ein leben ist, in dem erwachsene menschen vorgeschrieben bekommen, wann/wo sie pinkeln dürfen
Es gibt da keinen "rechtlichen Status", bzw. wenn man es rechtlich betratchen möchte, gilt es verschiedene Umstände gegeneinander abzuwiegen, wobei das "Bedürfnis sich nicht in die Hose zu machen" sicher weit vor allen anderen liegen wird ...
Wie Du dagegen vorgehen sollst? Wenn Du dich lächerlich machen willst, schreib ne Rundmail. Wenn Du es erwachsener angehen willst, lächle drüber ...^^
Die Kennzeichunung Herren- Damen- WC ist mit einem Gebotsschild sichtbar.
Eine Pflicht ein bestimmtes Klo zu nutzen besteht nicht.
Allerdings könnte die Firma in der Hausordnung schreiben, daß jede Mitarbeiterin / Mitarbeiter verpflichtet ist ...
Dann sollte der Betriebsrat klären, ob Behindete männlich oder weiblich sind.