Darf mich Firma kündigen wegen Farbsehschwäche?

6 Antworten

Wegen einer Behinderung darf man nicht eben gekündigt werden, aber in deiner Branche sollte man schon Farben problemlos unterscheiden können.

Eine rot-grün-Schwäche ist grundsätzlich ein Ausschlußkriterium im Bereich der Elektrotechnik; mich wundert, daß man das nicht bereits vor Beginn der Ausbildung hat überprüfen lassen.

Es gibt wohl kein gesetzliches Verbot den Beruf auszuüben, aber auch das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (gehört zum Arbeitsministerium) rät davon ab, sich mit dieser Sehschwäche um einen Ausbildungsplatz in diesem Bereich zu bewerben.

Allerdings kann ein Betrieb sich auf die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften berufen, die bei Erkrankungen oder bei Beeinträchtigungen, die Anlass zu Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit geben, ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen, die auch zum Verbot einer Tätigkeit führen können.

Zudem gibt es im Rahmen weiterer berufsgenossenschaftlicher und handwerklicher Vorschriften für viele Tätigkeiten besondere gesundheitliche Anforderungen an die Sehkraft und an die Farbwahrnehmung - wenn diese nicht erfüllt sind, dann kann man den Beruf eben nicht ausüben; im öffentlichen Dienst sind solche Regelungen in entsprechenden Verordnungen zu finden (z. B. Lokführer)

Alleine das Verwechseln entsprechender farblicher Kabel, Widerstandsfarbcodes etc. könnte problematisch und lebensgefährlich sein - das Haftungsrisiko kann im Grunde kein Betrieb eingehen...

Es gibt rd. 150 Berufe, die für die Betroffenen nicht in Frage kommen.

Eine Kündigung wegen Unmöglichkeit der Ausbildung könnte daher durchaus zulässig sein, wobei sicherlich zu prüfen wäre, ob im Unternehmen nicht eine andere Ausbildung möglich wäre.

In einem Beruf, welches du gerade machst, muss man doch Drähte und Kabelfarben unterscheiden können. Ist keine böswillige Kündigung, aber ich denke, dass diese rechtens sein wird, wenn du Schwächen hast diesen Beruf weiter auszuüben.
Zumal es für dich doch auch bedrohlich werden könnte, wenn du falsche Phasen ab-/anklemmst..

Bist du bei deiner Arbeit auf ein intaktes Farbsehen angewiesen? Das ist die Frage die dahinter steht. Vielleicht kannst du den Beruf nicht mehr ausüben, dann bleibt nichts übrig als eine Kündigung und du musst dich umorientieren

Wenn es ein, für Dritte ein gefährliches, Handicap ist, wenn Du den Beruf ausübst, ist eine Kündigung des Ausbildungsverhältnis gerechtfertigt. Also, wenn Du die Farben von Plänen und Leitungen nicht zweifelsfrei, auch bei schlechten Lichtverhältnissen unterscheiden kannst, können dadurch schwere Schäden an Maschinen, Geräten, Bauwerke und, wenn es schlimm wird, auch für Leib und Leben entstehen.

chrissi2020 
Beitragsersteller
 07.06.2018, 17:15

Im praktischen gab es deswegen bereits nie Probleme lediglich die farbsehtests beim arzt